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9863979 2011/04/01 07/14/51

Zensus 2011

Leistungsbeschreibung

Zensus bedeutet Volkszählung und ist eine gesetzlich angeordnete Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung mit Stichtag 9. Mai 2011.

Die Europäische Union hat für 2011 gemeinschaftsweit die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung angeordnet. Auch die Bundesrepublik Deutschland wird sich beteiligen, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungs-zahlen basieren auf zunehmend unsicheren Fortschreibungen aus dem Jahre 1987 für das frühere Bundesgebiet bzw. 1981 für die ehemalige DDR.

Primäres Ziel des Zensus ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands. Ob Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat oder die Sitze Deutschlands im Europaparlament – all das hängt von aktuellen Einwohnerzahlen ab.

Weitere Ziele sind, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsle-ben zu gewinnen. Wie viele Erwerbstätige gibt es, wie viele Menschen davon sind selbstständig? Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland und wie sind sie ausgestattet? Um diese Fragen zu beantworten, braucht man genaue und aktuelle Strukturdaten.

Der Zensus 2011 wird in Deutschland nach einem neuen Verfahren durchgeführt: Dabei werden nicht alle Bürgerinnen und Bürger befragt. Zum Teil werden Daten aus bereits vorhandenen Quellen – wie zum Beispiel den Einwohnermelderegistern und dem Register der Bundesagentur für Arbeit – genutzt. Informationen über die Gebäude und Wohnungen werden direkt bei den Gebäude- und Wohnungseigentü-merinnen und -eigentümern erhoben. Andere Fragen, wie etwa zur Bildung und Ausbildung, werden nicht wie bei traditionellen Volkszählungen bei der gesamten Bevölkerung erhoben, sondern nur bei einem kleinen Teil. .In Hessen sind es knapp 12 %, das entspricht ca. 730.000 Personen. Darüber hinaus werden Angaben über Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, Einrichtungen und Wohnheimen — den so genannten Sonderbereichen — erhoben. Hier leben etwa 2 % der hessischen Bevölkerung.

Der Zensus 2011 dient

  •  der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden,
  • der Gewinnung von Grund- und Strukturdaten über die Bevölkerung
  • sowie der Erfüllung europäischer Berichtspflichten
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An wen muss ich mich wenden?

Für Fragen zum Zensus 2011 stehen Ihnen in Hessen die 33 kommunale Erhebungsstellen sowie der Zensus-Auskunftsdienst des Hessischen Statistischen Landesamtes zur Verfügung.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Erhebungsstelle finden Sie unter http://www.statistik-hessen.de

Zensus-Auskunft des Hessischen Statistischen Landesamtes:

Allgemeine Anfragen


Gebäude- und Wohnungszählung

  • GWZ-Auskunft@statistik-hessen.de
  • 0800 3802-100 für kostenfreie Anrufe aus dem deutschen Festnetz
  • 0611 3802-710 für kostenpflichtige Anrufe vom Handy oder aus dem Ausland
     

Haushaltebefragung und Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie Eigentümer einer Wohnimmobilie sind oder im Rahmen der Haushalts-stichprobe befragt werden bzw. in einer Gemeinschaftsunterkunft leben erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen entweder per Post oder persönlich durch einen Er-hebungsbeauftragten. Ihre Auskunft können Sie für alle Erhebungsteile schriftlich oder online erteilen. Im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Ge-meinschaftsunterkünften können Sie Ihre Auskunft auch persönlich gegenüber dem Erhebungsbeauftragten geben.

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Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen nur die Frankierungskosten

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Welche Fristen muss ich beachten?

9. Mai 2011 ist der Zensusstichtag.

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Rechtsgrundlage 9864127
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Zensus 2011 finden Sie

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958450 Sonstiges
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen

 

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