Stadt Ober-Ramstadt
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Zensus 2011
| Leistungsbeschreibung |
Zensus bedeutet Volkszählung und ist eine gesetzlich angeordnete Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung mit Stichtag 9. Mai 2011.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Für Fragen zum Zensus 2011 stehen Ihnen in Hessen die 33 kommunale Erhebungsstellen sowie der Zensus-Auskunftsdienst des Hessischen Statistischen Landesamtes zur Verfügung.
Gebäude- und Wohnungszählung
Haushaltebefragung und Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Wenn Sie Eigentümer einer Wohnimmobilie sind oder im Rahmen der Haushalts-stichprobe befragt werden bzw. in einer Gemeinschaftsunterkunft leben erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen entweder per Post oder persönlich durch einen Er-hebungsbeauftragten. Ihre Auskunft können Sie für alle Erhebungsteile schriftlich oder online erteilen. Im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Ge-meinschaftsunterkünften können Sie Ihre Auskunft auch persönlich gegenüber dem Erhebungsbeauftragten geben. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es entstehen nur die Frankierungskosten |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
9. Mai 2011 ist der Zensusstichtag. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen zum Zensus 2011 finden Sie
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen |






