Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Zertifizierungsdiensteanbieter - Anzeige der Tätigkeit
| Leistungsbeschreibung |
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus und werden auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Sie finden die Liste der Zertifizierungsdiensteanbieter dort im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Zertifizierungsdiensteanbieter". Voraussetzungen Einen Zertifizierungsdienst darf nur betreiben, wer die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und Deckungsvorsorge besitzt.
Verfahrensablauf
|
| An wen muss ich mich wenden? | |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Ihrer Anzeige müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten gegebenenfalls weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
|
| Welche Gebühren fallen an? |
Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung der Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes muss spätestens mit der Betriebsaufnahme erfolgen. Andernfalls droht nach § 21 Nr. 2 Signaturgesetz ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. |
| Rechtsgrundlage |
|
| Was sollte ich noch wissen? |
Sollten Umstände eintreten, aufgrund derer die Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes nicht mehr erfüllt sind, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Lizenzen / Zeugnisse |
| Zuständige Behörden: |






