Stadt Ober-Ramstadt
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Zertifizierungsdiensteanbieter - freiwillige Akkreditierung
| Leistungsbeschreibung |
Zertifizierungsdiensteanbieter können sich auf Antrag von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen, wenn sie nachweisen, dass die Vorschriften nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung erfüllt sind.
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| An wen muss ich mich wenden? | |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Neben dem Antrag auf Akkreditierung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Falls Sie Aufgaben nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung an Dritte übertragen möchten, so sind diese entsprechend in Ihr Sicherheitskonzept einzubeziehen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung des Antrags auf Akkreditierung Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter müssen spätestens im Abstand von drei Jahren von einer Prüf- und Bestätigungsstelle überprüfen und bestätigen lassen, dass die Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung weiterhin in vollem Umfang erfüllt werden. Außerdem ist die Prüfung und Bestätigung nach sicherheitserheblichen Veränderungen zu wiederholen.
Tipp: Nähere Informationen zu bestätigten Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter "Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen", Unterpunkt "Bestätigungen". |
| Bemerkungen |
Verfahrensablauf |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Lizenzen / Zeugnisse |
| Zuständige Behörden: |






