Stadt Ober-Ramstadt
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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
| Leistungsbeschreibung |
Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, d.h. auch außerhalb des Europäischen Binnenmarktes tätig sind, können den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator – AEO) beantragen. Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status, er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dadurch besondere Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß der Zollvorschriften in Anspruch nehmen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ergeben sich im Wesentlichen aus Art. 5a Zollkodex (ZK) und Art. 14a – Art. 14x Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO).
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| An wen muss ich mich wenden? |
In Deutschland ist die Kontaktstelle AEO in Nürnberg für die gesamte mitgliedstaatsübergreifende Koordination des Bewilligungsverfahrens (Informations- und Konsultationsverfahren) zuständig. Die Kontaktstelle AEO erteilt neben den örtlich zuständigen Hauptzollämtern auch allgemeine Informationen zum Thema. Bitte wenden Sie sich an das
Den Antrag auf Erteilung des Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten stellen Sie bitte beim für Sie zuständigen Hauptzollamt. In Hessen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt Darmstadt, Frankfurt am Main-Flughafen oder Gießen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die folgenden Bewilligungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Der Zollverwaltung gegenüber fallen für das Zertifizierungsverfahren grundsätzlich keine Gebühren/Kosten an. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist zeitlich nicht befristet. |
| Rechtsgrundlage |
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| Anträge / Formulare |
Bitte benutzen Sie den Antrag auf der Internetseite des Zolls, den Sie online ausfüllen können.
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| Was sollte ich noch wissen? |
Die Leitlinien und Anhang 1 zu den Leitlinien (Voraussetzungen und Verfahren für die Bewilligung des Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten im Fall von multinationalen Unternehmen und Großunternehmen) zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten finden Sie auf den Internetseiten des Zolls unter Allgemeines/Vorschriften zum Thema. |
| Bemerkungen |
Freigegeben durch Hauptzollamt Nürnberg |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






