Stadt Ober-Ramstadt
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Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Ihr Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) ist, muss das Unternehmen als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein. Voraussetzungen der Zulassung:
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| An wen muss ich mich wenden? |
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten des Verfahrens betragen:
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| Rechtsgrundlage |
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf:
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Freie Berufe |
| Zuständige Behörden: |






