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9385635 2011/07/25 11/07/34

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung

Leistungsbeschreibung

Volljuristen, die als Rechtsanwälte/innen tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

Mit der Zulassung werden sie gleichzeitig Mitglieder der zulassenden Rechtsanwaltskammer.

Voraussetzungen:

  • Befähigung zum Richteramt oder
  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder
  • Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfung nach Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
     
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An wen muss ich mich wenden?

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ­ Ausgefülltes Antragsformular
  • ­ Fragebogen zum Antragsformular
  • ­ lückenloser Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  • ­ eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Original des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt
  • ­ vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung
  • ­ ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
  • ­ ggf. Kopie des Arbeitsvertrages/Stellenbeschreibung sowie Freistellungserklärung des Arbeitgebers im Original

 

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Welche Gebühren fallen an?

­ Die Kosten des Verfahrens betragen:

  • Rechtsanwaltskammer Kassel: Euro 180,00
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: Euro 160,00
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Rechtsgrundlage

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

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Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf:

  • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Fragebogen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
  • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
  • Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, werden Sie zur Übergabe der Zulassungsurkunde und der Vereidigung seitens der Rechtsanwaltskammer eingeladen.

 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9903296 Freie Berufe
Zuständige Behörden: