Stadt Ober-Ramstadt
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Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör
| Leistungsbeschreibung |
Sprengzubehör wie Zündmaschinen und Zündleitungen unterliegen nur nationalen Regelungen und können nach Prüfung zugelassen werden oder es kann eine Ausnahme für einen beschränkten Anwendungsfall ausgesprochen werden.
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| An wen muss ich mich wenden? |
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe. Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM. Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV) |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Dauer: Ein bis sechs Monate, je nach Umfang |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






