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8975637 2011/10/11 13/20/10

Zweitwohnung / Nebenwohnung

Leistungsbeschreibung

Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.

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An wen muss ich mich wenden?

Bei Umzug oder Neubezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt anmelden.

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Welche Gebühren fallen an?

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958634 Abmeldungen / Ummeldungen / Anmeldungen
8958655 Neu in der Stadt / Gemeinde
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen