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Hinterbliebenenrente

Wer verwitwet oder verwaist ist und kein oder nur geringes eigenes Einkommen bezieht, hat in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Bei der Beantragung von Hinterbliebenenrenten sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Sozialverwaltung behilflich.