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Ortsgericht Ober-Ramstadt

Zur Terminvereinbarung für Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften wenden Sie sich bitte während
der nebenstehenden Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ober-Ramstadt an:


· Frau Neubert, Telefon: 06154 702-13 oder
· Frau Lorenz, Telefon: 06154 702-12.

 

Schätzungen werden ebenfalls nach Vereinbarung durchgeführt.
 
Allgemeines
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht.
Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden.
Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.
Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtsvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde/Stadt – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung – von dem  Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.
Die Besetzung des Ortsgerichts richtet sich nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft. Beglaubigungen erledigt der Ortsgerichtsvorsteher alleine, für Nachlasssicherungen ist ein Schöffe hinzuzuziehen, in Schätzungsangelegenheiten werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.

Aufgaben der Ortsgerichte
Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:
· Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
· Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
· Sicherung des Nachlasses
· Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von
  Grundstücksgrenzen
· Schätzungen
Die Mitglieder des Ortsgerichts sind ehrenamtlich tätig, und dadurch helfen sie Ihnen, Kosten zu sparen.
Weitere Fragen bekommen Sie während der oben genannten Sprechstunden persönlich oder telefonisch unter der Telefonnummer 06154 / 702-12 gerne beantwortet.

Info
Hinweise und Informationen zu den allgemeinen Funktionen und Tätigkeiten von Hessischen Ortsgerichten finden Sie unter http://www.ortsgericht.de

Ortsgerichtsvorsteher:

Bürgermeister Werner Schuchmann
E-Mail: ortsgericht@ober-ramstadt.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ober-Ramstadt:

Montag:
8:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag:
8:00 - 13:00
Mittwoch:
8:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag:
8:00 - 13:00 Uhr


Kontakt

Stadtverwaltung Ober-Ramstadt
Ortsgericht
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Telefon: 06154 702-12
Telefax: 06154 702-55
E-Mail: ortsgericht@ober-ramstadt.de