Stadt Ober-Ramstadt
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Wichtige Hinweise der Passbehörde zu den Anforderungen von Lichtbildern in den neuen elektronischen Reisepässen
Durch die Einführung der Gesichtsbiometrie in den neuen Reisepässen werden insbesondere an das Passbild besondere Anforderungen gestellt.
Damit ein Passbild biometrietauglich ist, muss es unter anderem folgende Merkmale aufweisen:
- Bildgröße 35 x 45 mm
- Gesichtshöhe 32- 36 mm vom Kinn bis Haaransatz
- Kopfhaltung gerade – Gesicht zentriert
- Frontalaufnahme
- Gesichtsausdruck neutral
- Lippen geschlossen
- Augen offen und deutlich sichtbar
- Bei Brillenträgern darf die Brille nicht spiegeln oder Teile der Augen verdecken
- Keine Kopfbedeckung (Ausnahmen aus religiösen Gründen möglich)
- Foto muss kontrastreich und klar sein
- Gleichmäßige Ausleuchtung des Fotos – keine Schatten oder „rote“ Augen
- einfarbiger Hintergrund ohne Muster
- Das Passbild darf keine Knicke oder Verunreinigungen haben
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Passbehörde verpflichtet ist, Passbilder, die diesen Kriterien nicht entsprechen, zurückzuweisen (§ 3 PassMustV in Verbindung mit Nr. 6.2.3 PassVwV).
Die genannten Passbildkriterien gelten auch für Bilder in vorläufigen Reisepässen und (mit kleinen Abweichungen bei Kinder bis zu 10 Jahren) für Bilder in Kinderreisepässen!






