Stadt Ober-Ramstadt
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Erfassung von Wehrpflichtigen
Nach § 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig.
Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden, so dass wir jeweils die Erfassungsdaten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift) der Geburtsjahrgänge, die im Folgejahr wehrpflichtig werden, an das Kreiswehrersatzamt Darmstadt weiterleiten.
Durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrpflicht festgestellt. Sollten bei Ihnen Gründe für dauernde oder vorübergehende Wehrdienstausnahmen (Ausbildung, Schulbesuch) vorliegen, entscheidet hierüber das Kreiswehrersatzamt. Dies bedeutet, daß Sie auftretende Fragen zur Musterung, Zurückstellung oder Wehrdienstverweigerung ebenfalls mit dem Kreiswehrersatzamt klären müssen.
Voraussetzungen für die Erfassung der Wehrpflicht:
- männliches Geschlecht
- deutsche Staatsbürgerschaft
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- ständiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
Adresse:
Kreiswehrersatzamt Darmstadt
Michaelisstraße 35
64293 Darmstadt
Auskunfts- und Beratungszentrum
Telefon: 0 61 51 / 9 05-17 10
Wehrersatzwesen allgemein
Telefon: 0 61 51 / 9 05-17 13






