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Beantragung eines Kinderreisepasses

Seit dem 01.01.2006 können nur noch maschinenlesbare Kinderreisepässe ausgestellt werden.
Die bisherigen Kinderausweise dürfen nicht mehr verlängert werden !

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern genügt die Anwesenheit eines
    Elternteils (unter Vorlage eines Ausweisdokuments) und des Kindes, wenn es sich bereits im 10. Lebensjahr befindet.
    Eine formlose Vollmacht zur Ausstellung eines Kinderreisepasses und den Ausweis des nicht anwesenden Elternteils.
    Bei alleinigem Sorgerecht, den Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes.
  • 1 aktuelles Lichtbild (erforderlich ab Geburt) nach den neuesten passrechtlichen Vorschriften.
  • Bei erstmaliger Ausstellung eines Kinderreisepasses ist die Vorlage der
    Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.
  • Falls ein alter Kinderausweis bereits vorhanden ist, ist dieser bei Beantragung mitzubringen.


Die Gebühr für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses beträgt  13,00 Euro.
Bei Verlängerung oder Ergänzung der neuen Kinderreisepässe durch ein aktuelles Lichtbild beträgt diese 6,00 Euro.
Die Ausstellungsdauer beläuft sich auf ca. 1  Tag.


Einige Länder erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, den Konsulaten oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, wie die einzelnen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes sind.

 

Neue Bedingungen für Kinderreisedokumente bei der Einreise in die USA