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GEZ - Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Seit 01.04.2005 ist die GEZ für die Bearbeitung zuständig, Anträge erhalten Sie im Zimmer 010 oder können über www.gez.de heruntergeladen werden.

Bitte beachten Sie:
Die GEZ benötigt zur Bearbeitung die beglaubigte Kopie Ihres Leistungsbescheides. Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, bringen Sie bitte bei der Abholung des Antrags Ihren Leistungsbescheid mit, unsere Mitarbeiterinnen bescheinigen sodann Ihre Leistungsberechtigung auf dem Befreiungsantrag.