Stadt Ober-Ramstadt
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Übernahme von Kindergartengebühren
Eltern oder allein erziehende Elternteile, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind die Kindergartenbeiträge selbst zu bezahlen, können die Übernahme durch das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg beantragen.
Die Anträge erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen, die Ihnen Hilfestellung beim Ausfüllen geben. Es werden Nachweise über das monatliche Einkommen (Verdienst, Kindergeld, Unterhalt, Rente usw.) und die monatlichen Ausgaben (Miete, Fahrkosten usw.) benötigt.
Nach erfolgter Einkommensberechnung durch das Jugendamt entsprechend der Einkommensgrenze der Hilfen in besonderen Lebenslagen wird festgestellt, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und die beantragten Leistungen vom Jugendamt übernommen werden. Die Bewilligung gilt dann meistens für ein Kindergartenjahr. Wird die Hilfe weiterhin benötigt, ist noch vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Folgeantrag zu stellen.
Folgende Nachweise sind dem Antrag beizufügen:
1. Nachweise über monatliches Einkommen (in Kopie)
- Bei Arbeitnehmer/Innen die letzten drei Verdienstbescheinigungen
- sollte der/die Antragsteller/In Arbeitslosenhilfe durch die Bundesagentur für Arbeit oder Leistungen von anderen Trägern (z. B. Rente durch die BfA) erhalten, ist eine Kopie des Leistungsbescheides beizufügen
- bei allein Erziehenden Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszug)
- Wohngeldbescheid
- Kindergeld (Kontoauszug)
- bei Selbständigen der Steuerbescheid des Vorjahres (wenn dieser noch nicht vorliegt eine Gewinn- und Verlustrechnung)
- Kopie des ALG II - Bescheides
- Kopie des Grundsicherungsbescheides
2. Nachweise über monatliche Belastungen (in Kopie)
- Mietvertrag oder Vermieterbescheinigung
- Nachweise über Haftpflicht-, Hausrat-, Lebens-, Rentenversicherung
- Nachweis über private Krankenversicherung
- Eventuell Unfallversicherung für das Kind
- Fahrtkosten (Angabe der einfachen Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz, sofern öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden ist die Monats-/ Jahreskarte beizufügen
- Angabe des Arbeitsortes
- Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung, die das Kind besucht






