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Unterhaltsvorschuss

Die Unterhaltsvorschussleistung stellt sicher, dass Alleinerziehende eine ausreichende finanzielle Grundlage für die Versorgung des Kindes erhalten. Ein alleinerziehender Elternteil mit Kind(ern) unter 12 Jahren in seinem Haushalt, kann bei dem Landkreis Darmstadt-Dieburg Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.
Die Anträge erhalten Sie bei unseren Mitarbeiterinnen, sie werden weitergeleitet an den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Die zuständigen Kreismitarbeiter/innen haben ihre Büros im Kreishaus Darmstadt-Kranichstein, Jägertorstrasse 207.
Die Zuständigkeit ist nach Buchstaben aufgeteilt. Es gilt der Nachname des Kindes.