Bis zum 21. Februar wird allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Bei der Übertragung der Wähleradressen an die zentrale Versandstelle zur Wahlbenachrichtigung wurde versehentlich bei Wahlberechtigten mit ausländischer Staatsbürgerschaft der Hinweis auf die Ausländerbeiratswahl auf die Wahlbenachrichtigung aufgedruckt, obwohl in Ober-Ramstadt keine Wahlvorschläge für diese Wahl eingereicht wurden und es somit auch keine Ausländerbeiratswahl geben wird. Benachrichtigt wurden EU- Bürger und in Ober-Ramstadt gemeldete Personen mit ausländischer Nationalität.
Die Ausländerbeiratswahl wurde aufgrund fehlender Wahlvorschläge gemäß § 86 a der Hessischen Kommunalwahlordnung abgesagt.
Bei der Online-Beantragung von Briefwahl, bei der Briefwahlbeantragung im Wahlamt (Darmstädter Straße 38) sowie bei der Wahl am 14. März im Wahllokal werden somit auch keine Wahlunterlagen für die Ausländerbeiratswahl ausgegeben.
Kommunalwahl 2021
Hinweis für Wahlberechtigte mit ausländischer Staatsbürgerschaft
Hinweis für Wahlberechtigte mit ausländischer Staatsbürgerschaft
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