Seniorenbüro

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung


Für denjenigen, der hilfsbedürftig geworden ist und seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, sieht das Gesetz grundsätzlich die Bestellung eines Betreuers vor. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht in gesunden Tagen bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, enge Vertrauenspersonen für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit umfassend mit der Wahrnehmung aller Angelegenheiten zu befassen, sei es im vermögensrechtlichen Bereich oder in persönlichen, insbesondere Gesundheitsangelegenheiten, und sie insofern weitestgehend von staatlicher Aufsicht und Kontrolle zu befreien. Die Vorsorgevollmacht ist vor diesem Hintergrund in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument der selbstbestimmten Altersvorsorge geworden. Durch das Abfassen einer Patientenverfügung lässt sich darüber hinaus regeln, ob bzw. in welchem Maße am Lebensende intensivmedizinische Maßnahmen, künstliche Ernährung, etc. gewünscht bzw. abgelehnt werden. Der Gesetzgeber hat im Herbst 2009 die Verbindlichkeit derartiger Patientenverfügungen ausdrücklich anerkannt und ihre Wirksamkeitsvoraussetzungen konkret geregelt.

Fragen und Informationen bei der Seniorenbeauftragten der Stadt Ober-Ramstadt Katrin Mohn unter 06154/702-237 oder seniorenbuero@ober-ramstadt.de. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!