Veranstaltungsorte?

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Stadthalle

Stadthalle Ober-Ramstadt

Kapazität

Bei einem aufwendig gestalteten Technikaufbau auf der Empore oder im Saal sinkt die Personenkapazität.

Bildergalerie


Vermietung an


  • Organisationen mit kulturellem, gesellschaftlichen oder gemeinnützigem Zweck
  • Gewerbetreibende


Zu Organisationen zählen:

  • Vereine
  • Gesellschaften
  • Stiftungen
  • Schulen
  • Verbände
  • sonstige Organisationen wie Kirchen oder Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Stadthalle ist nicht für private Veranstaltungen oder an Privatpersonen anmietbar.
Einzig die Scheunengalerie kann über die Gaststätte Remise für private Feierlichkeiten angemietet werden.

Wichtige Informationen


Bei der Vermietung sind in Ober-Ramstadt wohnhafte Personen vorrangig nutzungsberechtigt.

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt beinhaltet verpflichtende Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren, Benutzungsgebühren und -regeln.



Was gibt es für Räumlichkeiten?


Hauptgebäude

  • Saal mit Bühne (342 m²) und Empore (125 m²)
  • Der Saal ist bei Bedarf durch den Vereinsraum im Erdgeschoss (65 m²) erweiterbar
  • Küche mit  jeweils einem Kühlschrank im Erd- (20 m²) und Obergeschoss (18 m²)
  • Eigener Kühlraum im Obergeschoss auf Anfrage
  • Auf der Empore können auch Tische und Stühle aufgebaut werden
  • Toiletten im Untergeschoss (65 m²), barrierefreies WC im Erdgeschoss
  • Halle mit Vorraum (65 m²) und Passage (55 m²)
  • Drei Vereinsräume, nur im Erdgeschoss barrierefrei nutzbar
  • Vier Künstlergarderoben (gesamt 55 m²)
  • Außengelände nur auf Anfrage nutzbar


Scheunengalerie

  • Als Nebenraum der Stadthalle separat nutzbar
  • Mehrzweckraum bei Reihenbestuhlung bis zu 70 Personen (120 qm)
  • Vereinsraum im Obergeschoss nicht barrierefrei, nur über eine Wendeltreppe erreichbar


Was gibt es vor Ort? 


Inventar

  • Mobile Garderobenständer für Besuchende im Untergeschoss bis 200 oder 400 Personen 
    (keine Bereitstellung von Garderobenpersonal)
  • Mehrere Servierwagen
  • Zwei Stehtische
  • Leinwand
  • Projektionstisch


Sondernutzungen kostenpflichtig

  • Übertragungsanlage für Ton
  • Lichtanlage
  • Klavier
  • Mikrofone mit Ständer
  • Rednerpult
  • Kühltheke

Sondernutzungen und Leistungen müssen bei Antragstellung angemeldet werden.


Geschirr

  • Tische und Stühle für maximal 350 Personen
  • Geschirr einschließlich Kaffeegeschirr, sortierte Gläser (Sekt, Saft, Weintonnen) und Besteck für 350 Personen

Die Räumlichkeiten sind besenrein zu übergeben. Küche muss sich in sauberem Zustand befinden.
Die Endreinigung  der Sanitäranlagen und Nutzungsräume erfolgt durch die Stadt.

Wie kann ich die Einrichtung anmieten/reservieren?


Eine Antragstellung erfolgt frühzeitig, spätestens drei Monate vor dem Anmietungstag.
Ausgenommen hiervon sind unvorhergesehene Ereignisse wie zum Beispiel Trauerfeiern.

  • Einreichung notwendiger Unterlagen
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung


Notwendige Unterlagen

  • Schriftlich ausgefülltes Formular der Stadt Ober-Ramstadt
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflicht
  • Für Organisationen: Haftpflichtversicherung und bei Gemeinnützigkeit Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Für Gewerbetreibende: Nennung von Eintrittsgeldern und Einnahmen (Standgeld, Essens- oder Getränkeverkauf)

Es wird nur das aktuelle Formular der Stadt Ober-Ramstadt akzeptiert.

Antragsformulare der Stadt Ober-Ramstadt



Verpflichtende Angaben sind:

  • Nutzungszweck
  • Belegungszeiten (mit Auf- und Abbauzeitraum). Diese sind fest im Antrag zu nennen
  • Nennung einer Aufsichtsperson

Bitte Veranstaltungsdatum und Belegungszeiten (inklusive Auf- und Abbautag) bei Antragstellung angeben.

Weitere Fragen?

  • Was benötige ich noch vor Ort?

    • Zapfanlage
    • Müllsäcke
    • Stehtische
    • Toilettenpapier
    • Hand- und Geschirrtücher
    • Küchenrolle
    • Brotmesser
    • Tortenheber
    • Salatbestecke
  • Was kostet mich die Einrichtung?

    Aufgrund der Diversität der Veranstaltungstypen sind Preise und Sonderaufwände, Leistungen oder Personalaufwand der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen.

  • Was ist nicht erlaubt?

    • Beschädigungen jeglicher Art
    • Keine Rücksichtnahme gegenüber Anwohnenden
    • Hohe Lautstärke
    • Rauchen in allen Einrichtungen
    • Zelten und Übernachtungen
    • Offene Feuer und Feuerwerkskörper

     

    Die Benutzungsregeln sind aus der Benutzung- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen ersichtlich. Vor Antragstellung sind diese zu lesen.

  • Für wen ist die Einrichtung nicht anmietbar?

    Juristische oder natürliche Personen, die rechtsextreme, rassistische und antidemokratische Tendenzen verfolgen, insbesondere die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich machen, Symbole verwenden, die im Geist verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwenden oder verbreiten, sind von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen und damit nicht nutzungsberechtigt.

  • Bis wann muss ich bezahlen?

    Die Benutzungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Genehmigungsbescheides zu zahlen.

  • Was kostet es mich eine Veranstaltung abzusagen?

    Mit einer Absage der Veranstaltung fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

    Zwischen dem Tag des Nutzungsbeginns und
    der Absage der Nutzung

    Zu zahlende Rücktrittsgebühr

    liegen weniger als 15 Kalendertage:

    100 Prozent der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als 15, aber weniger als 30 Kalendertage:

    50 Prozent der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als 30, aber weniger als 45 Kalendertage:

    25 Prozent der Benutzungsgebühr

     

  • Wie erhalte ich meine Genehmigung?

    Eine Genehmigung erfolgt schriftlich per Post zeitnah vor der Veranstaltung. Hierfür müssen alle Unterlagen der Stadtverwaltung vorliegen.

    Die Einrichtung muss spätestens 14 Tage vor dem Nutzungszeitraum bezahlt sein. Bei der Nutzung entstehende, weitere Kosten (fehlende Reinigung, Verlust des Schlüssels oder ähnliches) werden nach Überlassung der Einrichtung erhoben. Einen Überblick über diese Gebühren sind der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen.

    Ablehnungsgründe für eine Überlassung sind der Benutzungs- und Gebührensatzung zu entnehmen.

Übergabe der Einrichtung


  • Übernahme-Zeit nach Rücksprache
  • Rückgabe-Zeit nach Rücksprache