Der Gemeindewahlleiter

Ausscheiden und Nachrücken für die StaVo in Ober-Ramstadt

Ausscheiden und Nachrücken von Bewerberinnen und Bewerbern für die Stadtverordnetenversammlung Ober-Ramstadt

Vom Wahlvorschlag des Bündnis90/Die Grünen hat Herr Rainer Schönenberg, Friedhofstraße 6, 64372 Ober-Ramstadt, mit Wirkung vom 31.03.2023 sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest,

1.    dass als nächster noch nicht berufener Bewerber Herr Klaus Pleinert auf sein Mandat verzichtet hat;

2.    dass als nächste noch nicht berufener Bewerberin vom Wahlvorschlag des Bündnis90/Die Grünen mit den meisten Stimmen

Frau Monika Reck, Entengasse 9, 64372 Ober-Ramstadt

in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter des Wahlkreises Ober-Ramstadt in 64372 Ober-Ramstadt, Darmstädter Str. 29 (Rathaus), einzureichen und ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.


Ober-Ramstadt, 16.03.2023


gez. Tobias Silbereis
Gemeindewahlleiter