Ausscheiden und Nachrücken von Bewerberinnen und Bewerbern für die Stadtverordnetenversammlung Ober-Ramstadt
Vom Wahlvorschlag des Bündnis90/Die Grünen hat Herr Rainer Schönenberg, Friedhofstraße 6, 64372 Ober-Ramstadt, mit Wirkung vom 31.03.2023 sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest,
1. dass als nächster noch nicht berufener Bewerber Herr Klaus Pleinert auf sein Mandat verzichtet hat;
2. dass als nächste noch nicht berufener Bewerberin vom Wahlvorschlag des Bündnis90/Die Grünen mit den meisten Stimmen
Frau Monika Reck, Entengasse 9, 64372 Ober-Ramstadt
in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter des Wahlkreises Ober-Ramstadt in 64372 Ober-Ramstadt, Darmstädter Str. 29 (Rathaus), einzureichen und ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Ober-Ramstadt, 16.03.2023
gez. Tobias Silbereis
Gemeindewahlleiter