Ortsübliche Bekanntmachung
Auf Antrag von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Heppenheim ist der Plan für die Entlastungsstraße Ober-Ramstadt/Hahn einschließlich der Realisierung landschaftspflegerischer Maßnahmen mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 21.04.2022 – Geschäftszeichen VI 1-E-061-k-06#2.201 – festgestellt worden (§§ 17 ff. FStrG i.V.m. §§ 72 ff. HVwVfG).
Für das Vorhaben wurde bereits die Durchführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens (UF2634) beantragt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und der planfestgestellte Plan kann in der Zeit vom 27. Mai bis einschließlich 10. Juni 2022
im Internet auf dem UVP-Portal der Länder (www.uvp-verbund.de) und auf dem Verwaltungsportal Hessen
(https://verwaltungsportal.hessen.de/themen/information/straßenbau-bekanntmachungen-planfeststellung)
und
in der Stadtverwaltung Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt, 2. OG, Fachbereich Bauen, Liegenschaften, Energie, Umwelt vor Zimmer 207
während der Dienststunden
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis15:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung*)
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung*)
*unter Tel.: 06154-702310 oder -702300
sowie
in der Stadtverwaltung Reinheim, Cestasplatz 1, Bauamt,1. Stock, Zimmer Nr. 108, Frau Rück, Tel.: 06162/805502
während der Dienststunden
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
eingesehen werden. In der Stadtverwaltung Ober-Ramstadt und in der Stadtverwaltung Reinheim liegen jeweils eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes aus.
Corona-Regelung Stadt Ober-Ramstadt ab dem 02.04.2022:
Der Zugang zum Rathaus erfolgt weiterhin über den Seiteneingang in der Darmstädter Straße. Der Bürgerservice verbleibt im Sitzungszimmer 4. Dort müssen sich die Besucher anmelden und werden dann hereingelassen (Klingel auf der rechten Seite). Darüber hinaus besteht in den Publikumsbereichen innerhalb der städtischen Gebäude die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP2-Maske).
Corona-Regelung der Stadt Reinheim:
Aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen wird auf die Notwendigkeit der vorherigen telefonischen Vereinbarung hingewiesen. Die Termine können unter Tel.-Nr.: 06162 - 805-502 oder 06162 - 805-501 zu den Dienststunden vereinbart werden. Während der Dienststunden und bei geschlossener Eingangstür der Verwaltung kann durch „Klingeln“ oder auf „telefonischen Zuruf“ die Tür geöffnet werden.
Das Betreten des Rathauses ist ausschließlich mit einem Mund-/Nasenschutz und Desinfektion der Hände erlaubt. Sollte keine Maske vorhanden sein, wird am Empfang ein Einmal-Mund-/Nasenschutz zur Verfügung gestellt. Per E-Mail kann unter bauamt@reinheim.de ebenfalls Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden.
Denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt. Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (vgl. § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG).
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Wohnen
VI 1-E-061-k-06#2.201