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Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl


Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 01. Februar 2025 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Ober-Ramstadt versandt.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Vordruck, mit dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer bis zum 01. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 07. Februar 2025 mit dem Wahlamt/Bürgerbüro (Telefon 06154 / 702 240) in Verbindung setzen.

Briefwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl, beträgt die Briefwahlzeit lediglich ungefähr 2 Wochen vor dem Wahltag. Diese deutlich verkürzte Briefwahlzeit birgt einige Risiken über die wir Sie im Folgenden aufklären möchten.

Grundsätzlich empfehlen wir allen Wahlberechtigten wegen der verkürzten Fristen und Postlaufzeiten den Weg zur Urne zu gehen.

Möchten Sie dennoch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, bitten wir folgendes zu beachten:

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen z. B. online oder postalisch beantragen. Sollten Sie diesen Weg wählen, berücksichtigen Sie bitte dringend die Postlaufzeiten von mehreren Tagen und beantragen die Briefwahlunterlagen frühzeitig. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes zum Wahlamt ist mit mehreren Tagen Postlaufzeit zu rechnen. Sie können den Wahlbrief aber selbstverständlich gerne persönlich im Wahlamt (Bürgerbüro) abgeben oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro des Wahlamtes (Bürgerbüro, Darmstädter Straße 48, 64372 Ober-Ramstadt) ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden). Bei dieser Möglichkeit der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt und es sind keine Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und den verschlossenen Wahlbrief anschließend abzugeben.

Wir empfehlen jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro zu beantragen und von der Möglichkeit vor Ort zu wählen Gebrauch zu machen, um die Postlaufzeiten zu umgehen und damit den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt zu sichern. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Mail, online oder postalisch raten wir spätestens ab dem 18. Februar 2025 ab. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die Briefahlunterlagen noch pünktlich vor dem Wahltag auf dem Postweg zugehen.

Um Ihnen die Wahl im Briefwahlbüro zu vereinfachen haben wir uns daher entschlossen nicht nur unsere üblichen Öffnungszeiten abzudecken, sondern auch am Samstag, den 08. Februar 2025 sowie Samstag, den 15. Februar 2025 jeweils zwischen 10 Uhr und 13 Uhr für Sie zu öffnen.

Das Briefwahlbüro im Bürgerbüro wird grundsätzlich ab dem 28. Januar 2025 zur Entgegennahme von Briefwahlanträgen geöffnet. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Aushändigung der Briefwahlunterlagen frühestens ab 03. Februar 2025 erfolgen kann. Wegen der deutlich verkürzten Fristen ist es jedoch möglich, dass die Lieferung der Stimmzettel erst einige Tage später erfolgt. Hiervon ist die Aushändigung der Briefwahlunterlagen selbstverständlich abhängig.

Demnach bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass Ihnen online, postalisch oder per Mail beantragte Briefwahlunterlagen ebenfalls erst nach Lieferung der Stimmzettel übersandt werden können.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung als Wähler liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingeht.

Informationen zur Bundestagswahl 2025, finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.ober-ramstadt.de.