Bundestagswahl

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Nächster Termin: Herbst 2025

Wahlergebnisse 2021


Veröffentlichung der Wahlergebnisse in Ober-Ramstadt von vom 26.09.2021

Aktuelle Meldungen zur Bundestagswahl


Wahlberechtigung


Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist, wer am Wahltag

  • deutscher Staatsangehöriger ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nicht vom aktiven Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen ist.

Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem


  • Antragsmöglichkeiten

    Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

    An der Briefwahl in der Stadt Ober-Ramstadt können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
    in Ober-Ramstadt
    teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.


    Online-Wahlscheinantrag

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Ober-Ramstadt mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung am 22. September, 23:59 nicht mehr möglich.


    Wahlbenachrichtigungskarte

    Es besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
    Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.


    Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@ober-ramstadt.de. 
    Antragstellende müssen den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die komplette Wohnanschrift, idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben


    Persönliche Antragstellung im Wahlamt

    Im Wahlamt der Stadt Ober-Ramstadt können zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden.
    Die Stimme kann auch direkt im Rathaus abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.


    Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

  • Abholung der Unterlagen mit Vollmacht


    Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen.
    Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

    Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.


  • Antragsfrist und Versand


    Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, gestellt werden.

    Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

    Das Wahlamt ist samstags vor der Wahl von 10:00 bis 12:00 Uhr für diese Fälle besetzt.

    Die Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, auch in das Ausland versendet.
    Der Wahlbrief muss jedoch bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00, Uhr im Wahlamt vorliegen.
    Die Postlaufzeiten sind hierbei zur berücksichtigen.


  • Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

    Die Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises ist möglich. Hier benötigen Sie einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Dieser kann über den Online-Wahlscheinantrag beantragt werden.

    Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.

    Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, wird in der Wahlbenachrichtigung dargestellt. Diese wird an alle Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt.


  • Als Deutscher im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen

    Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

    Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, muss vor jeder Wahl ein förmlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

    Antragsformulare können auf der Internetseite des Bundeswahlleiters heruntergeladen werden:

  • Wahlsystem Bundestagswahl


    Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt.
    Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme - der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl - verbunden werden. Die Bundestagswahl findet in der Regel alle vier Jahre statt.


    • Zweitstimme

    Mit der „Zweitstimme" wird eine Partei gewählt. Sie ist im Wege der Verhältniswahl entscheidend für die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestags, da die 598 zu vergebenden Sitze proportional zu den errungenen Zweitstimmen auf die Parteien verteilt werden, die bundesweit entweder mindestens 5 % der gültigen Zweitstimmen erreichen konnten oder mindestens drei Direktmandate über die Erststimme (siehe unten) errungen haben.


    • Erststimme

    Die „Erststimme" wird für einen Kandidierenden im jeweiligen Wahlkreis abgegeben. Die Person, die die meisten Stimmen in diesem Wahlkreis erhalten hat, nimmt einen des durch die Zweitstimmen errungenen Sitz im Bundestag ein. Somit nimmt der Wähler durch die  „relative Mehrheitswahl" auf die personelle Zusammensetzung der Fraktionen des Bundestags Einfluss.

    Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, sodass die Hälfte der insgesamt 598 vorgesehenen Sitze des Bundestages mit den dort gewählten Direktkandidierenden besetzt werden.

    Die Stadt Ober-Ramstadt gehört dem Wahlkreis 186- Darmstadt an.

    Bildquelle: Darmstädter Echo


    • Überhang- und Ausgleichsmandate

    Ist die Zahl der Direktmandate (gewonnene Wahlkreise durch Erststimme) einer Partei in einem Land größer als die Zahl der Sitze, die ihr auf Grund der Verhältniswahl (Zweitstimme) zustehen, kommt es zu „Überhangmandaten". Das bedeutet diese Kandidaten ziehen trotzdem in den Bundestag ein, die Zahl der Sitze erhöht sich entsprechend.

    Da aufgrund dieser Praxis in der Vergangenheit das Phänomen des negativen Stimmgewichts aufgetreten ist, beschloss der Deutsche Bundestag 2011 und 2013 Änderungen hinsichtlich der Berechnungsweise der Sitzverteilung. Auf Basis der jeweils auf die einzelnen Parteien abgegebenen Stimmen, wird für jede Partei eine Mindestsitzzahl errechnet. Die Sitze im Deutschen Bundestag werden dann soweit über die ursprünglichen 598 angehoben bis für jede Partei die errechnete Mindestsitzzahl erreicht wurde. Die Anzahl der Mitglieder des Bundestages kann sich daher auf deutlich mehr als 598 Abgeordnete belaufen.

Die wichtigsten Termine zur Bundestagswahl


  • Die wichtigsten Termine zur Bundestagswahl


    • Drei Monate vor dem Wahltag

    Die Hauptwohnung muss in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können.

    • 42. Tag vor dem Wahltag

    Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

    • 41. Tag vor dem Wahltag

    Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros im Erdgeschoss des Rathauses.

    • 41. bis 21. Tag vor dem Wahltag

    Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.

    • 21. Tag vor dem Wahltag

    Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.

    • 20. bis 16. Tag vor dem Wahltag

    Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

    • 2. Tag vor dem Wahltag

    Briefwahlanträge können bis 18:00 Uhr gestellt werden.

    Wahltag
    • 8:00 bis 18:00 Uhr: Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich
    • Bis 15:00 Uhr: Abgabe von Wahlscheinanträgen in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
    • Bis spätestens 18:00 Uhr: Die roten Wahlbriefe müssen  im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen

Rechtliche Grundlagen