
Bundestagswahl 2025 - Ergebnisse
Wahlergebnisse 2021
Aktuelle Meldungen zur Bundestagswahl

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist, wer am Wahltag
- deutscher Staatsangehöriger ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat und
- nicht vom aktiven Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen ist.
Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem
Antragsmöglichkeiten
Briefwahl/Wählen mit Wahlschein
An der Briefwahl in der Stadt Ober-Ramstadt können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
in Ober-Ramstadt teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.Online-Wahlscheinantrag
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Ober-Ramstadt mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.
Wahlbenachrichtigungskarte
Es besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens 01.02.2025 zugestellt.Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail an wahlen@ober-ramstadt.de.
Antragstellende müssen den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die komplette Wohnanschrift, idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angebenPersönliche Antragstellung im Wahlamt
Im Wahlamt der Stadt Ober-Ramstadt können zu Beginn der Briefwahl (ab dem 28.01.2025) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden.
Die Stimme kann auch direkt im Bürgerbüro abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.Die Briefwahlunterlagen können frühestens am 03.02.2025 ausgehändigt werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.
Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen.
Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.Antragsfrist und Versand
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Das Wahlamt ist samstags vor der Wahl von 10:00 bis 12:00 Uhr für diese Fälle besetzt.
Die Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, auch in das Ausland versendet.
Der Wahlbrief muss jedoch bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00, Uhr im Wahlamt vorliegen.
Die Postlaufzeiten sind hierbei zur berücksichtigen.Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal
Die Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises ist möglich. Hier benötigen Sie einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Dieser kann über den Online-Wahlscheinantrag beantragt werden.
Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, wird in der Wahlbenachrichtigung dargestellt.
Als Deutscher im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, muss vor jeder Wahl ein förmlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Antragsformulare können auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden:Wahlsystem Bundestagswahl
Die Stadt Ober-Ramstadt gehört dem Wahlkreis 185 - Darmstadt an.
Zu dem Wahlkreis 185 - Darmstadt gehören:
- Kreisfreie Stadt Darmstadt
- vom Landkreis Darmstadt-Dieburg
Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Messel, Modautal, Mühltal, Münster,
Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Roßdorf, Seeheim-Jugenheim, Weiterstadt
Die wichtigsten Termine zur Bundestagswahl
Die wichtigsten Termine zur Bundestagswahl
- Drei Monate vor dem Wahltag
Die Hauptwohnung muss in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können.
- 42. Tag vor dem Wahltag (12.01.2025)
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.
- 26. Tag vor dem Wahltag (28.01.2025)
Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros im Erdgeschoss des Rathauses.
- 21. Tag vor dem Wahltag (02.02.2025)
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.
- 20. bis 16. Tag vor dem Wahltag (03.02.2025 - 07.02.2025)
Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.
- 2. Tag vor dem Wahltag (21.02.2025)
Briefwahlanträge können bis 15:00 Uhr gestellt werden.
Wahltag
- 8:00 bis 18:00 Uhr: Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich
- Bis 15:00 Uhr: Abgabe von Wahlscheinanträgen in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
- Bis spätestens 18:00 Uhr: Die roten Wahlbriefe müssen im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen