Veranstaltungsorte?

Hier bei uns!

Scheunensaal

Scheunensaal der Hammermühle

Vermietung an


  • Privatpersonen
  • Organisationen mit kulturellem, gesellschaftlichen oder gemeinnützigem Zweck
  • Gewerbetreibende


Zu Organisationen zählen:

  • Vereine
  • Gesellschaften
  • Stiftungen
  • Schulen
  • Verbände
  • sonstige Organisationen wie Kirchen oder Kinderbetreuungseinrichtungen

Wichtige Informationen


Bei der Vermietung sind in Ober-Ramstadt wohnhafte Personen vorrangig nutzungsberechtigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Ober-Ramstadt (oder Stadtteil) wohnen müssen, um Wochenend- oder Feiertagstermine länger als vier Wochen vorher reservieren zu können. Für nicht ortsansässige Interessenten können wir diese Termine nur anbieten, wenn sie kurzfristig frei sind.

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt beinhaltet verpflichtende Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren, Benutzungsgebühren und -regeln.



Was gibt es vor Ort?


Gebäude und Anlage

  • Saal mit möglicher Bestuhlung und Tischen
  • Empore nicht barrierefrei, nur über eine Wendeltreppe erreichbar
  • Küche mit zwei Getränke-Kühlschranken, ein Lebensmittel-Kuhlschrank und Spülmaschine
  • Toiletten in separatem Gebäudeteil
  • Nutzung des Hofs auf Anfrage
  • Vereinszimmer bis zu 10 Personen


Für ein Buffet (Wärmehaltung) sind eigene Tische über einen Getränkelieferanten zu besorgen


Inventar

  • Eine Leinwand auf Anfrage bei Antragstellung
  • Mikrofon nur auf Anfrage bei Antragstellung
  • Ein Rednerpult auf Anfrage bei Antragstellung
  • Industrie-Kaffeemaschine (bis zu 10 Liter)


Geschirr

  • Tische und Stühle für maximal 80-100 Personen
  • Geschirr einschließlich Kaffeegeschirr, sortierte Gläser (Sekt, Saft, Bier) und Besteck für 80-100 Personen
  • Servierwagen
  • Korkenzieher
  • Würstchenwärmer mit zwei Zwangen

Eine Reinigung der Anlage, Sanitäranlagen und Nutzungsräume erfolgt durch den Anmietenden.
Die Räumlichkeiten sind besenrein zu übergeben.


Müll wird bis zu 50 Liter in Säcken durch die Stadt entsorgt. Darüber hinaus ist Müll auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Altglas muss selbst entsorgt werden.

Wie kann ich die Einrichtung anmieten/reservieren?


Eine Antragstellung erfolgt frühzeitig, spätestens drei Monate vor dem Anmietungstag.
Ausgenommen hiervon sind unvorhergesehene Ereignisse wie zum Beispiel Trauerfeiern.

  • Einreichung notwendiger Unterlagen
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung


Notwendige Unterlagen

  • Schriftlich ausgefülltes Formular der Stadt Ober-Ramstadt
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflicht
  • Für Privatpersonen der Nachweis einer für das Mietverhältnis bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von 1 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden
  • Für Organisationen: Haftpflichtversicherung und bei Gemeinnützigkeit Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Für Gewerbetreibende: Nennung von Eintrittsgeldern und Einnahmen (Standgeld, Essens- oder Getränkeverkauf)


Antragsformulare der Stadt Ober-Ramstadt


Antragsformular für Organisationen, Vereine und Unternehmen



Antragsformular für Privatpersonen



Verpflichtende Angaben sind:

  • Nutzungszweck
  • Belegungszeiten (mit Auf- und Abbauzeitraum). Diese sind fest im Antrag zu nennen.
  • Nennung einer Aufsichtsperson

Bitte Veranstaltungsdatum und Belegungszeiten (inklusive Auf- und Abbautag) bei Antragstellung angeben.

Weitere Fragen?

  • Was benötige ich noch vor Ort?

    • Zapfanlage
    • Müllsäcke
    • Stehtische
    • Toilettenpapier
    • Hand- und Geschirrtücher
    • Küchenrolle
    • Brotmesser
    • Tortenheber
    • Salatbestecke
  • Was kostet mich die Einrichtung?

    Kosten belaufen sich auf 115 Euro pro Veranstaltungstag.

    Der Müll ist auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Sonstige Gebühren (nicht ordnungsgemäße Reinigung, Verlust von Schlüsseln, Sondernutzungen oder Sonderaufwand wie das Bestellen von Beamern oder Mikrofonen) sind der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen

  • Was ist nicht erlaubt?

    • Beschädigungen jeglicher Art
    • Keine Rücksichtnahme gegenüber Anwohnenden
    • Hohe Lautstärke
    • Rauchen in allen Einrichtungen
    • Zelten und Übernachtungen
    • Offene Feuer und Feuerwerkskörper

     

    Die Benutzungsregeln sind aus der Benutzung- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen ersichtlich. Vor Antragstellung sind diese zu lesen.

  • Für wen ist die Einrichtung nicht anmietbar?

    Juristische oder natürliche Personen, die rechtsextreme, rassistische und antidemokratische Tendenzen verfolgen, insbesondere die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich machen, Symbole verwenden, die im Geist verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwenden oder verbreiten, sind von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen und damit nicht nutzungsberechtigt.

  • Bis wann muss ich bezahlen?

    Die Benutzungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Genehmigungsbescheides zu zahlen.

  • Was kostet es mich eine Veranstaltung abzusagen?

    Mit einer Absage der Veranstaltung fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

    Zwischen dem Tag des Nutzungsbeginns und
    der Absage der Nutzung

    Zu zahlende Rücktrittsgebühr

    liegen weniger als 15 Kalendertage:

    100 Prozent der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als 15, aber weniger als 30 Kalendertage:

    50 Prozent der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als 30, aber weniger als 45 Kalendertage:

    25 Prozentder Benutzungsgebühr

     

  • Wie erhalte ich meine Genehmigung?

    Eine Genehmigung erfolgt schriftlich per Post zeitnah vor der Veranstaltung. Hierfür müssen alle Unterlagen der Stadtverwaltung vorliegen.

    Die Einrichtung muss spätestens 14 Tage vor dem Nutzungszeitraum bezahlt sein. Bei der Nutzung entstehende, weitere Kosten (fehlende Reinigung, Verlust des Schlüssels oder ähnliches) werden nach Überlassung der Einrichtung erhoben. Einen Überblick über diese Gebühren sind der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen.

    Ablehnungsgründe für eine Überlassung sind der Benutzungs- und Gebührensatzung zu entnehmen.