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Bekanntmachung Dr. Robert-Murjahn Straße

Dr. Robert-Murjahn Str. 11

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Stadt Ober-Ramstadt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Dr.-Robert-Murjahn-Straße 11“ in Ober-Ramstadt

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie
            Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss, den die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 31.03.2022 gefasst hat, bekannt gemacht.

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag eines Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) beschlossen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren für die Flurstücke Gemarkung Ober-Ramstadt, Flur 2 Nr. 79/1 und Nr. 78/1 sowie Flur 35 Nr. 84/17, einzuleiten.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Dr.-Robert-Murjahn-Straße 11“ erhalten.

Der Bebauungsplan soll innerhalb seines Geltungsbereiches den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet rechts der L 3104“ in allen seinen Festsetzungen ersetzen.

Der Geltungsbereich umfasst das Vorhabengrundstück Gemarkung Ober-Ramstadt (Flurstück Flur 35, Nr. 84/17) für das Bauvorhaben sowie zur Sicherung der Erschließung die Flurstücke Flur 2, Nr. 79/1 (Dr.-Robert-Murjahn-Straße 11) und Nr. 78/1 (Dr.-Robert-Murjahn-Straße 9).

Der Geltungsbereich ist im Einzelnen aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.

Beabsichtigte Planung:

Durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um auf dem Flurstück Flur 35, Nr. 84/17, welches rückwärtig an Flurstück Flur 2, Nr. 79/1 (Dr.-Robert-Murjahn-Straße 11) angrenzt, ein dreigeschossiges Bürogebäude mit Tiefgarage errichten zu können.

Als Anpassungsbereich sollen die bereits bebauten, nördlich angrenzenden Gewerbegrundstücke, Flurstücke Flur 2 Nr. 79/1 (Dr.-Robert-Murjahn-Straße 11) sowie Flur 2, Nr. 78/1 (Dr.-Robert-Murjahn-Straße 9) in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Es liegen jedoch folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor:

Potenzialabschätzung der artenschutzrechtlichen Belange (Fachbüro Faunistik und Ökologie, Dipl.-Biol. Andreas Malten, Dreieich) vom April 2022

Baugrunduntersuchung, geo- und abfalltechnisches Gutachten (Büro Dr. Hug Geoconsult, Oberursel) vom 01.04.2022

Stellungnahme zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange (Büro IBR, Groß-Zimmern) vom April 2022

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.06.2022 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Dr.-Robert-Murjahn-Straße 11“ öffentlich auszulegen.




Der Entwurf des Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Dr.-Robert-Murjahn-Straße 11“ nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit


vom 27.06.2022 bis einschließlich 01.08.2022


in der Stadtverwaltung Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 29, 2. OG, Fachbereich III -Bauen, Liegenschaften, Umwelt vor Zimmer 207, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:

Montag              8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis15:30 Uhr
Dienstag            8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag               8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus erfolgt weiterhin über den Seiteneingang in der Darmstädter Straße. 

Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Ober-Ramstadt unter

https://www.ober-Ramstadt.de/stadtraum/wohnen-planen-bauen/bebauungsplaene/

abgerufen werden.

Jedermann hat das Recht, den Plan und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis auf die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben

Während der oben genannten Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Magistrat der Stadt Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt oder beim Fachbereich III Bauen Liegenschaft Umwelt im Rahmen einer Einsichtnahme gemäß oben genannter Maßgabe zur Niederschrift abzugeben.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen an folgende email-Adresse abzugeben: magistat@ober-ramstadt.de.

Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Ober-Ramstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 12 bis 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die im Internet unter www.ober-ramstadt.de/datenschutz abrufbar sind oder im Bauamt der Stadt Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt, abgeholt werden können.

Mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro für städtebau, gröninger_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern als Verwaltungshelfer beauftragt; das Büro hat keine Entscheidungsbefugnis.


Ober-Ramstadt, den 08.06.2022

 

gez. Karl Vierheller
Erster Stadtrat