Vereinsförderung

Vereinsförderung

Möglichkeiten zur Aufnahme und Förderung

Die Stadt Ober-Ramstadt fördert lokale Vereine und Organisationen, die auf kulturellem, musikalischem oder gesellschaftlichen Gebiet tätig sind, den Richtlinien entsprechen und fristgerecht mit den notwendigen Unterlagen einen schriftlichen Antrag stellen. 

Bitte senden Sie uns immer alle notwendigen Nachweise, die zum Antrag gehören, zu!

Auch wenn Sie pro Jahr mehrere Förderanträge an uns senden, ist es wichtig, dass Sie uns bei jedem Antrag alle Nachweise zukommen lassen!

Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung der Stadt dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Förderanträge müssen

  • schriftlich mit Benennung der beantragten Förderung 
  • vom Vorstand des Vereins unterschrieben werden.

Bitte geben Sie immer eine aktuelle Bankverbindung an, auf die die Förderungen überwiesen werden sollen und legen bitte einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamts bei!

Eine fristgerechte Antragsstellung an die Stadt Ober-Ramstadt mit allen in den Förderungsrichtlinien der Stadt aufgelisteten Unterlagen ist grundlegende Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung!

Vereinsförderungen der Stadt Ober-Ramstadt (nach Fristen)


1. August

  • Vereinseigene und gemietete Anlagen
  • Vereinseigene, städtische, kreiseigene und gemietete Anlagen (Neubau, Erweiterung, Verbesserung)
  • Zuschuss zur Miete von Anlagen
  • Betrieb und Unterhaltung vereinseigener Anlagen. hier bitte einen Plan der Räumlichkeiten mitsenden, aus denen hervorgeht welcher Räume für Training genutzt werden und welche Räume zu Bürozwecken genutzt werden.
  • Neubau, Erweiterung und Verbesserung vereinseigener Anlagen

1. September

  • Erwerb langlebiger Geräte und Gegenstände. Antrag und Magistratsbeschluss ist vor dem Kauf notwendig!


Weitere Informationen zur Bestandserhebung von Mitgliederzahlen erhalten Sie bei Ihrem Dachverband.

Fristen, das detaillierte Antragsverfahren und weitere Fördermöglichkeiten der Stadt sind in den Förderungsrichtlinien nachzulesen.