Bekanntmachung 

Solarpark "An der Einspacher Höhe"


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ober-Ramstadt hat in ihrer Sitzung am 21.05.2026 den Feststellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Solarpark An der Einspacher Höhe“ in Ober-Ramstadt zur Genehmigungsvorlage bei der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde für die Flächennutzungsplanänderung mit Verfügung vom 29.07.2026 (Aktenzeichen: 0029-III 31.1-61.d.02.06-00359#2026-00001) wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ober-Ramstadt dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich der „Einspacher Höhe“ nordöstlich der Kernstadt Ober-Ramstadt, außerhalb der Ortslage.

Der von der Flächennutzungsplanänderung betroffene Bereich besteht ausschließlich aus der eigentlichen Vorhabenfläche, auf der die Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden soll, und umfasst daher konkret nur die südliche Teilfläche des Flurstückes Nr. 412 in der Flur 3 der Gemarkung Ober-Ramstadt mit einer Größe von ca. 5,61 Hektar (ha). Die Abgrenzung des Planbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Plandarstellung zu dem von der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Solarpark An der Einspacher Höhe“ in Ober-Ramstadt betroffenen Bereich (Abbildung unmaßstäblich)

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsfassung zur Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht und Anlage (Bestandsplan der Nutzungs- und Biotoptypen aus dem parallelen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Solarpark An der Einspacher Höhe“ in Ober-Ramstadt), mit der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB ohne zeitliche Begrenzung ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Genehmigungsfassung zur Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung können beim Fachbereich III - Bauen, Liegenschaften und Umwelt im 2. Obergeschoss, Zimmer 207 des Rathauses der Stadt Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 29 in 64372 Ober-Ramstadt, während der folgenden Servicezeiten eingesehen werden:

Montag:           13:30 bis 15:30 Uhr

Dienstag:        09:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch:        13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:    09:00 bis 12:00 Uhr

Freitag:           09:00 bis 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Genehmigungsfassung zur Flächennutzungsplanänderung mit der zusammenfassenden Erklärung können im Übrigen auch auf der Internetseite der Stadt Ober-Ramstadt unter https://www.ober-ramstadt.de > Menü > Bauen und Umwelt > Bebauungspläne und Flächennutzungspläne > Rechtskräftige Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen (Link: https://www.ober-ramstadt.de/bauen-und-umwelt/bebauungsplaene/rechtskraeftige-bebauungsplaene) eingesehen werden. Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Ober-Ramstadt wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Ober-Ramstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Ober-Ramstadt, den 03.08.2026

Für den Magistrat der Stadt Ober-Ramstadt

 

gez. Tobias Silbereis, Bürgermeister