Hebesätze der Stadt Ober-Ramstadt
Die Hebesätze der Stadt Ober-Ramstadt werden über die Haushaltssatzung jedes Jahr neu beschlossen.
Seit 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze:
- Grundsteuer A 1.010 %
- Grundsteuer B 1.060 %
- Gewerbesteuer 420 %
Wasser-, Abwasser und Niederschlagswasser
Die Wasser- und Abwassergebühren wurden zuletzt 2025 durch die Stadtverordnetenvertretung beschlossen.
Die derzeit gültigen Gebühren sind:
Wasser: 3,32 EUR pro m³
Abwasser: 3,13 EUR pro m³
Niederschlagsgebühr: 0,90 EUR pro m³
Hundesteuer
Hunde, die in Ober-Ramstadt gehalten werden, sind steuerpflichtig, sofern diese nicht durch einen Steuerbefreiungstatbestand von der Steuerpflicht befreit sind.
Für die An- oder Abmeldung eines Hundes oder für eine Ersatz-Hundemarke können Sie sich sowohl beim Bürgerbüro oder beim Steueramt melden.
Die Steuer gliedert sich wie folgt:
- für den 1. Hund 72,00 €
- für den 2. Hund 120,00 €
- für jeden weiteren Hund 144,00 €
- für gefährliche Hunde 900,00 €
Die Steuer ist am 01.07. fällig.
Spielapparate-Steuer
Die Automatensteuer bzw. Spielapparate-Steuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Alle Leistungen im Steueramt
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinschaftskasse
Darmstadt
BIC: HELADEF1DAS
IBAN: DE86 5085 0150 0000 5482 00
Steuernummern
Umsatzsteuer
DE 111609330
Steuer-Nummer
2607-007-226-01171