Vereinsförderung
Möglichkeiten zur Aufnahme und Förderung
Die Stadt Ober-Ramstadt fördert lokale Vereine und Organisationen, die auf kulturellem, musikalischem oder gesellschaftlichen Gebiet tätig sind, den Richtlinien entsprechen und fristgerecht mit den notwendigen Unterlagen einen schriftlichen Antrag stellen.
Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung der Stadt dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Details sind in den nebenstehenden Richtlinien nachzulesen!
Bitte senden Sie uns immer alle notwendigen Nachweise zu, die für den Antrag erforderlich sind! Auch wenn Sie pro Jahr mehrere Förderanträge an uns senden, ist es wichtig, dass Sie uns bei jedem Antrag alle Nachweise zukommen lassen!
Förderanträge müssen:
- fristgerecht eingereicht werden
- schriftlich mit Benennung der beantragten Förderung beantragt werden
- vom Vorstand des Vereins unterschrieben werden
Zusätzlich müssen bei jedem Antrag angefügt werden:
- Eine aktuelle Bankverbindung ist zwingend anzugeben
- Ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eine gültige Kontaktmöglichkeit für Rückfragen
Weitere Informationen zur Bestandserhebung von Mitgliederzahlen erhalten Sie bei Ihrem Dachverband.
Vereinsförderungen Kultur und Sport der Stadt Ober-Ramstadt
(nach Fristen sortiert)
31. März_ Jugendförderung Sport
Allgemeine Vereinsarbeit im Jugendbereich
Weitere Unterlagen für den Antrag "Allgemeine Vereinsarbeit im Jugendbereich":
Der Mitgliederstand muss durch die schriftliche Bestandsmeldung des laufenden Jahres vom jeweiligen Dachverband nachgewiesen werden, aus dem die Anzahl der Mitglieder unter 18 Jahren hervorgeht.Weitere Informationen dazu finden Sie in den "Sportförderungsrichtlinien" bzw. den "Förderungsrichtlinien für kulturelle Vereine und Musikvereine".
31. März_ Allgemeine Vereinsarbeit im kulturellen Bereich (Chorleitende, Dirigenten, Übungsleitende)
Neben oben genannten Unterlagen sind beizufügen:
- ausgefüllter Antrag mit Nachweis der erbrachten Stunden
- weiter ist eine aktuelle Bestandsmeldung des Dachverbands" hinzuzufügen.Zuwendungsfähig sind 300, EUR pro Jahr und Übungsleitung/ Chorleitung/ Dirigenten!
Weitere Informationen dazu finden Sie in den "Sportförderungsrichtlinien" bzw. den "Förderungsrichtlinien für kulturelle Vereine und Musikvereine".
1. April_ Vereinsjubiläum (einzureichen im Jahr des Jubiläums!) und
- Vereinsjubiläen (im Jubiläumsjahr!)
- Sachpreise bei Sport- und Kulturveranstaltungen für Jugendliche;
Ein formloser Antrag (unterschrieben vom Vereinsvorsitzenden) auf einem Schreiben mit dem Briefkopf des Vereins reicht aus.
- Jubiläen sind nachzuweisen
- Kontoverbindung und Freistellungsbescheid einzureichenWeitere Informationen dazu finden Sie in den "Sportförderungsrichtlinien" bzw. den "Förderungsrichtlinien für kulturelle Vereine und Musikvereine".
1. August_ Zuschuss zu "Betrieb und Unterhaltung vereinseigener Anlagen."
Betrieb und Unterhaltung vereinseigener Anlagen.
Einzusendende Unterlagen:
- Kopie der anrechnungsfähigen Kosten aus dem Vorjahr.
- Bauplan der Räumlichkeiten, aus denen hervorgeht welcher Räume für Training genutzt werden und welche Räume zu Bürozwecken o.ä. genutzt werden.
- Aus dem Plan muss die Gesamtquadratmeterzahl sowie die der einzelnen Räume hervorgehen!
Weitere Informationen dazu finden Sie in den "Sportförderungsrichtlinien" bzw. den "Förderungsrichtlinien für kulturelle Vereine und Musikvereine".1. August_ Gemietete Anlagen
Zuschuss zur Miete von Anlage; 10 % der Mietkosten, gedeckelt auf 250,00 EUR pro Jahr und Verein.
Nachweise: Mietvertrag sowie eine Auflistung der Trainings- bzw. Wettkampfstunden, die in dem gemieteten Objekt abgehalten werden.Weitere Informationen dazu finden Sie in den "Sportförderungsrichtlinien" bzw. den "Förderungsrichtlinien für kulturelle Vereine und Musikvereine".
1. September_Langlebige Geräte und Gegenstände
Antrag bis zum 01. September des Vorjahres
Antrag und Magistratsbeschluss sind vor dem Kauf notwendig!
Nach positiver Entscheidung des Magistrats kann im darauffolgenden Jahr die Beschaffung erfolgen.Weitere Informationen dazu finden Sie in den "Sportförderungsrichtlinien" bzw. den "Förderungsrichtlinien für kulturelle Vereine und Musikvereine".