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Bunt und vielfältig!

Vereinsförderung 2024

Vereinsförderung



Möglichkeiten zur Aufnahme und Förderung


Die Stadt Ober-Ramstadt fördert lokale Vereine und Organisationen, die auf kulturellem, musikalischem oder gesellschaftlichen Gebiet tätig sind, den Richtlinien entsprechen und firstgerecht mit allen notwendigen Unterlagen einen schriftliichen Antrag stellen.

Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung der Stadt dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Förderanträge müssen schriftlich mit Benennung  der beantragten Förderung vom Vorstand bzw. Zeichnungsermätigten unterschrieben werden.
Bitte geben Sie eine aktuelle Bankverbindung an, auf die die Förderungen überwwiesen werden sollen!

Eine fristgerechte Antragsstellung an die Stadt Ober-Ramstadt mit allen in den Förderungsrichtlinien der Stadt aufgelisteten Unterlagen ist grundlegende Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung!


Die Förderungen vom Landessportbund (lsbH) und dem Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden zukünftig DIREKT DORT beantragt und abgewickelt.
Eine Zusendung Ihrer Anträge an die Stadt Ober-Ramstadt zur Prüfung, Bestätigung und Weiterleitung ist NICHT mehr notwendig!
Anträge können von uns nicht weitergeleitet werden, die Antragdsstellung elektronisch erfolgt!

Dies betrifft folgende Förderungen im Einzelnen:

- "Kreiszuschuss zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs"
    Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Deadline 30. Juni)

- "Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleitern" beim lsb-h
   Dieser Antrag wurde bis 2023 an die Stadt Ober-Ramstadt geschickt., Ihre Angaben wurden hier
   bestätigt und an den Kreisausschuss zur Weiterbearbeitung und nachfolgender abschließender
   Versendung an den Landessportbund (lsbH) versendet
   Diesen Antrag bitte nun auch online direkt beantragen (Deadline 31. März)


Vereinsförderungen der Stadt Ober-Ramstadt (nach Fristen)

31. März

  • Allgemeine Vereinsarbeit im kulturellen Bereich (Chorleitende, Dirigenten, Übungsleitende)
  • Allgemeine Vereinsarbeit im Jugendbereich;
    der Mitgliederstand muss  durch die schriftliche Bestandsmeldung des laufenden Jahres vom jeweiligen Fachverband nachgewiesen werden und ist in Kopie beizufügen.

1. April

  • Vereinsjubiläen (des Jubiläumsjahrs!)
  • Sachpreise bei Sport-und Kulturveranstaltungen für Jugendliche; formloser Antragr reicht aus


1. August

  • Vereinseigene und gemietete Anlagen
  • Vereinseigene, städtische, kreiseigene und gemietete Anlagen (Neubau, Erweiterung, Verbesserung)
  • Zuschuss zur Miete von Anlagen
  • Betrieb und Unterhaltung vereinseigener Anlagen
  • Neubau, Erweiterung und Verbesserung vereinseigener Anlagen

1. September

  • Erwerb langlebiger Geräte und Gegenstände. Antrag und Magistratsbeschluss ist vor dem Kauf notwendig!


Weitere Informationen zur Bestandserhebung von Mitgliederzahlen erhalten Sie hier.

Fristen, das detaillierte Antragsverfahren und weitere Fördermöglichkeiten der Stadt sind in den Förderungsrichtlinien nachzulesen.


Weiterführende Informationen