Windpark Silberberg

Windpark Silberberg

Windkraft in Ober-Ramstadt

Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein in der Umsetzung der Energiewende dar.
Der „Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalen Raumordnungsplans Südhessen" sah in Ober-Ramstadt eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen auf dem Silberberg vor. Die Stadt Ober-Ramstadt stellte nach Durchführung eines Bietungsverfahrens städtische Waldflächen, die innerhalb der Vorrangfläche liegen, für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windrädern durch die EnBW Windkraftprojekte GmbH zur Verfügung.


Der Windpark Silberberg wird durch die EnBW betrieben:

Bürgerbeteiligung am Windpark Silberberg

Der Windpark auf dem Silberberg wurde im Dezember 2020 in Betrieb genommen. Nun können die Bürgerinnen und Bürger von Ober-Ramstadt finanziell von den zwei Windenergieanlagen profitieren. Der Zeichnungszeitraum war vom 2. Mai bis zum 31. Mai 2022


Windanlagen und Leistung


Jedes Windrad hat eine Nennleistung von 4,3 Megawatt (MW). Damit leistet die Stadt Ober-Ramstadt einen Beitrag zur Umsetzung der nachhaltigen Energieversorgung. Die EnBW Windkraftprojekte GmbH errichtete zwei Anlagen des Typs Siemens Gamesa SWT-DD-130 Synchron-Permanent-Magnetgenerator  mit einer Nabenhöhe von 135 m, einer Gesamthöhe von 200 m und einem Rotordurchmesser von 130 m sowie einem geschätzten durchschnittlichen Energieertrag von 7.500 MWh im städtischen Wald. Dieser wurde im Januar 2021 in Betrieb genommen.


Beide Anlagen decken den Energiebedarf von etwa 5.500 Haushalten durch erneuerbarem Strom und sparen eine CO₂-Menge von rund 6.000 Tonnen pro Jahr ein. Von einem dritten Anlagenstandort innerhalb des Vorranggebiets wurde aufgrund möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte mit Vorkommen des Rotmilans seitens der EnBW Abstand genommen.

Ausschnitt aus der Karte Windpark Silberberg Ober-Ramstadt: Übersicht über die Windenergieanlagen (rot gekennzeichnet) im Vorranggebiet (blaue Fläche) sowie den Netzverknüpfungspunkt (Blitz). Quelle: EnBW Energie Baden-Württemberg AG.

Chronologischer Überblick


Nachfolgend sind wesentliche Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung aufgeführt:

  • 2014: Beschluss zur Windenergienutzung
    2014

    Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.06.2014 beschlossen, das im Entwurf zum Teilplan Erneuerbare Energien vorgesehene Vorranggebiet Nr. 228 „Silberberg“ für Windenergienutzung zu entwickeln.

    Am 24.07.2014 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, die städtischen Grundstücke im Bereich des Vorrangebietes Silberberg an einen Pächter zwecks Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen zu verpachten. Die Stadt strebt dabei eine optimale Energieausbeute bei geringem Flächenverbrauch an. Zur Auswahl eines Pächters wurde die Durchführung eines Bietungsverfahrens beschlossen.

  • 2015: Gestattungsvertrag und Vertragsabschluss mit der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW)
    2015

    Am 23.02.2015 beschloss der Magistrat auf Empfehlung des Umwelt- und Energieausschusses vom 12.02.2015 die städtischen Flächen an die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) Stuttgart zu verpachten.

    Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in Ihrer Sitzung am 25.09.2015 den Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung und zum Betrieb von Windrädern auf städtischen Grundstücken am „Silberberg“ in Ober-Ramstadt. Im Wesentlichen mit folgendem Inhalt:

    • Nur getriebelose Windräder
      Die Stadt lehnt die Errichtung von Windrädern mit Getriebe auf ihren städtischen Grundstücken ab, auch wenn diese Vorteile gegenüber getriebelosen Windrädern haben können in Bezug auf z. B. höheren Ertrag und höhere Pacht.

    • Schutz des Naherholungsbereiches
      Die Stadt orientiert sich für den Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windrädern grundsätzlich an dem Entwurf des Regionalplans Südhessen, Erneuerbare Energien, Teilplan drei, Vorranggebiet Windkraft Nr. 228, auch wenn dieses Vorranggebiet noch keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. In dem Entwurf zum Vorranggebiet befinden sich der Waldkindergarten sowie der Waldthemenpfad mit „Blatt im Wind“ und „Nest“. Unmittelbar bei diesen Einrichtungen wird die Stadt keine Windräder gestatten.

    • Anzahl der Windräder im gesamten Vorranggebiet
      Vor allem aus ökologischer, aber auch aus ökonomischer Sicht soll die maximale Anzahl der Windenergieanlagen im Vorranggebiet auf drei Windenergieanlagen begrenzt werden.
       
    • Rückbau, Rodung
      Im Vertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windrädern ist vorzusehen, dass im Falle eines Rückbaus auch die Fundamente zu entfernen sind und Rodungen erst nach Erteilung der Genehmigung erfolgen dürfen.
       
    • Anzahl und Standorte der Windräder auf städtischen Flächen
      Die Stadt gestattet die Errichtung und den Betrieb von Windrädern auf städtischen Grundstücken innerhalb des Vorranggebietes gemäß Entwurf Regionalplan Südhessen als eine Form der Erneuerbaren Energien mit folgender Maßgabe:
      Neben dem Schutz des Naherholungsbereiches sind die Eingriffe in den Wald und in kleinere Biotope möglichst gering zu halten. Bei der Auswahl der Standorte für Windenergieanlagen sind u.a. Windwurfflächen zu bevorzugen.
      Nach Einbeziehung des Fortsamtes Darmstadt stimmt die Stadt im Rahmen des Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windrädern den vorläufigen Standorten für 2 Windräder im städtischen Wald zu.

    • Maximale Größe der Windräder
      Die Windräder dürfen maximal eine Gesamthöhe von bis zu 210 m, eine Nabenhöhe bis zu 150 m und einen Rotordurchmesser bis zu 135 m haben.

    • Entscheidung für das Flächen-Poolmodell
      Die Stadt entscheidet sich im Rahmen des Gestattungsvertrages zur Errichtung und zum Betrieb von Windrädern am Silberberg für eine Berechnung der Jahrespacht nach dem sogenannten Flächen-Poolmodell.

    • Vertragsabschluss
      Die Stadt schließt mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart den Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windrädern am „Silberberg“ und die Städtebauliche Vereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von Windrädern am „Silberberg“ ab. Unter bestimmten Bedingungen akzeptiert die Stadt einen Übergang des Vertrages auf das mit der EnBW AG verbundene Unternehmen „EnBW Windkraftprojekte mbH".

    • Öffentlichkeitsarbeit
      Die EnBW führt Bürgerinformationsveranstaltungen mit Visualisierungen der Windräder in der Stadt Ober-Ramstadt und in der Gemeinde Mühltal durch. Erweiterung des Naturlehrpfades durch Informationstafeln.

    • Möglichkeiten finanzieller Bürgerbeteiligung
      Die EnBW wird den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ober-Ramstadt für den „Windpark Silberberg" Bürgerbeteiligungsmodelle anbieten.
  • 2016: Bürgerinformationsveranstaltung

    2016

    Im April 2016 beantragte die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) die Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Windpark am Silberberg beim Regierungspräsidium Darmstadt.

    Laufende Windpark-Projekte, so auch der „Windpark Silberberg", wurden nach  der geltenden Gesetzeslage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz inklusive Bauantrag nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als privilegiertes Vorhaben beantragt.

    Das Genehmigungsverfahren zum „Windpark Silberberg" wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt.

    Die Stadtverordnetenversammlung erklärte am 14.07.2016 ihre Zustimmung zu dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der EnBW zum Bau eines Windparks Silberberg mit dem Anlagentyp Siemens SWT 130 einschließlich der Kranstell- und Montageflächen im städtischen Wald. Weiterhin wurde das Einvernehmen der Stadt nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag der EnBW Windprojekte GmBH zur Errichtung des Windparks Silberberg mit drei Windenergieanlagen erteilt.

    Der von der EnBW gestellte Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) umfasst nur die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen, nicht jedoch die Zuwegung und die Kabeltrasse. Für diese wird ein separates Genehmigungsverfahren vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt werden.

    Die Stadtverordnetenversammlung beriet und beschloss am 14.07.2016 folgendes:
    Die von der EnBW favorisierte Zuwegung mit Führung entlang dem Frankenhäuser Weg und weiter über die Hohe Straße bis zum Kreuzweg tangiert den Waldthemenpfad. Damit kein weiterer Eingriff in den Wald und insbesondere keine Sperrung des Freizeitgebietes Waldthemenpfad für die Dauer der Bauarbeiten erfolgen muss, wurde die Nutzung dieser Zuwegungs-Variante nur unter folgenden Bedingungen gestattet:

    • Die Zuwegung ist im Bereich des Waldthemenpfades beidseits durch Erweiterung der Bankette (möglichst geringe Verbreiterung) zu verbreitern und der Eingriff in den Bestand auf das unvermeidbare Maß zu minimieren.
    • Die Nutzung darf ausschließlich zum Transport der Windräder und des Aufbaukrans erfolgen.
    • Für alle anderen Baumaßnahmen ist als Zu- und Abfahrt der Bodenäckerweg  zu nutzen (über Waldhof).
    • Die Erreichbarkeit des Naturfreundehauses, des Waldkindergartens (z. B. per Ampelschaltung) ist sicherzustellen; dabei sind Regelungen für etwaige Notfälle zu treffen.
    • Alle konkreten Veränderungen an der Zuwegung im Bereich des Waldthemenpfades bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt bzw. des von der Stadt einbezogenen Forstamtes Darmstadt.
    • Die EnBW sichert zu, den vorhandenen Weg – soweit von der Stadt gewünscht – nicht einseitig sondern beidseitig durch Erweiterung der Bankette zu verbreitern und den Eingriff in den Bestand und Stationen des Waldthemenpfades auf das unvermeidbare Maß zu minimieren.


    Am 20.09.2016 wurde von der EnBW eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle Ober-Ramstadt durchgeführt. Es wurden Details der Windparkplanung erläutert und Fragen beantwortet.

    Am Ende der Bürgerinformationsveranstaltung am 20.09.2016 überreichte die kurz zuvor mit Flyern erstmals in Erscheinung getretene Bürgerinitiative Gegenwind Ober-Ramstadt und Mühltal Herrn Bürgermeister Schuchmann einen Offenen Brief, der sich an ihn, die Magistratsmitglieder und die Stadtverordneten richtete. Die Bürgerinitiative forderte eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten „Windpark Silberberg". Im Anschluss daran sollte ein „plebiszitäres Verfahren“ durchgeführt werden. Weiterhin bat eine Familie aus Ober-Ramstadt um die Durchführung eines Vertreterbegehrens. Die Eingaben wurden der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

    Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in der Sitzung am 10.11.2016 im Wesentlichen folgendes:

    • Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, auf Basis des derzeitigen Genehmigungsstandes selbst keine zusätzliche Bürgerinformationsveranstaltung bzw. eine Bürgerversammlung durchführen zu lassen.
    • Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass sie derzeit juristisch keine Möglichkeit hat, ein Vertreterbegehren einzuleiten.
    • Es soll eine Ausstellung „Windpark Silberberg“ in Ober-Ramstadt stattfinden.
  • 2017: Ausstellung im Foyer des Rathauses
    2017

    Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung waren von 08.12.2016 bis 13.01.2017 im Foyer des Rathauses Informationen zum Thema Windenergie und der geplanten Installation von maximal drei Windrädern im Bereich Silberberg in Ober-Ramstadt zu sehen. In der Gemeinde Mühltal fand am 09.03.2017 eine Bürgerversammlung zum Thema „Windpark Silberberg" statt.

  • 2018: Änderung des Windradstandortes
    2018

    Am 17.05.2018 hatte die Stadtverordnetenversammlung der seitens der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) beabsichtigten Änderung des Windradstandortes OBR 02 zugestimmt. Danach wurde das im Wald geplante Windrad OBR 02 so verschoben, dass es nicht mehr in der Wasserschutzzone III, sondern außerhalb des Wasserschutzgebietes lag.

    Das auf privater Freifläche bisher von der EnBW AG geplante Windrad OBR 01 entfällt. Trotz umfangreicher Bemühungen reichen die durch EnBW AG vorgesehenen Flächen mit den dort möglichen Maßnahmen nicht zum Schutz des Rotmilans aus. Die EnBW AG hat mitgeteilt, den Windradstandort OBR 01, daher nicht mehr weiterzuverfolgen.

    Durch die Standortänderung des Windrades OBR 02 und den Wegfall des auf privater Freifläche geplanten Windrades OBR 01 änderte sich das dem Gestattungsvertrag beigefügte vorläufige Windparklayout, der vorläufige Rodungsplan, das vorläufige Zuwegungskonzept sowie der Lageplan zum Flächenmodell.
    Der Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Ober-Ramstadt und der EnBW AG zur Errichtung sowie zum Betrieb von Windrädern auf dem Silberberg wurde entsprechend angepasst.

    Nach einem lang andauernden Genehmigungsverfahren wurden die beiden Windräder im Stadtwald (OBR 02 und OBR 03) durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt. Die Genehmigung für das Windrad OBR 03 wurde am 11.12.2018 erteilt.

  • 2019: Ausschreibung der Bundesnetzagentur
    2019

    Die Genehmigung für das Windrad OBR 02 wurde am 28.02.2019 erteilt.
    Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) plant, sich im Mai 2019 an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur zu beteiligen.

    Dies ist gemäß dem Gesetz für erneuerbare Energien (EEG) eine weitere Voraussetzung, um die Windräder zu bauen. Das Ausschreibungsverfahren dient dazu, einen Wettbewerb herzustellen hinsichtlich der Höhe der späteren Strompreise für den Strom, der mit den Windrädern erzeugt werden soll. Dabei muss die EnBW ihren Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde für ihre Windräder so kalkulieren, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Ist der Wert zu hoch angesetzt, gibt es keinen Zuschlag. 

  • 2020-2021: Fertigstellung - Informationen zu den erbauten Windradmodellen
    2020

    Das von der EnBW ursprünglich geplante Windradmodell (Siemens SWT 130) hatte eine Nennleistung von
    3,3 MW. Da dieser Windradtyp nicht mehr hergestellt wird, hat sich die EnBW vom Regierungspräsidium Darmstadt 2020 das Nachfolgemodell genehmigen lassen. Das jetzt genehmigte Windradmodell heißt Siemens Gamesa SWT-DD-130 Synchron-Permanent-Magnetgenerator und hat eine Nennleistung von
    4,3 MW.

    Es unterschreitet die bisher durch den Gestattungsvertrag vorgesehenen Abmessungen:
    Der Gestattungsvertrag sah bisher folgende Abmessungen vor: Nabenhöhe bis 150 m, Rotordurchmesser bis 135 m und Gesamthöhe bis 210 m.

    Das genehmigte Windradmodell hat folgende Abmessungen:

    • Nabenhöhe 135 m
    • Rotordurchmesser 130 m
    • Gesamthöhe 200 m


    Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 25.02.2020 zum Windpark Silberberg der EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Forstrechtlichen Genehmigungsbescheid für die Zuwegung und Kabeltrasse sowie für eine Löschwasserzisterne erteilt.       

    Am 29.01.2020 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die erste Änderungsvereinbarung zu dem mit der EnBW AG abgeschlossenen Gestattungsvertrag . Mit dieser Änderungsvereinbarung stimmte die Stadt der höheren Nennleistung (4,3 MW statt bisher 3,3 MW) und dem damit einhergehenden höheren geschätzten durchschnittlichen Energieertrag (7.500 statt bisher 7.000 MWh pro Jahr) zu. Zudem wurden die finanziellen Regelungen des Gestattungsvertrages geändert.

    Nachdem das Genehmigungsverfahren bis zur geplanten Errichtung der Windräder im Herbst 2020 bereits fünf Jahre des Gestattungsvertrages abgelaufen waren, wurde der EnBW eine Option eingeräumt, den Gestattungsvertrag um weitere fünf Jahre zu verlängern.

    Der Gestattungsvertrag wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2015 von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe) auf das mit dieser verbundene Unternehmen EnBW Windkraftprojekte GmbH (Stuttgart) übertragen.

    Die Kabeltrasse verläuft von den Windrädern in städtischen Wald- und Feldwegen in den Gemarkungen Ober-Ramstadt und Nieder-Modau bis zur Übergabestation am Ortseingang Nieder-Modau an der L3099. Die dem Gestattungsvertrag beigefügten Pläne wurden entsprechend den Genehmigungen des Regierungspräsidiums Darmstadt angepasst.

  • Informationen von externen Unternehmen, Behörden und Organisationen

    Auf den nachfolgenden Links erhalten Sie weiterführende Informationen:

    • Regierungspräsidium Darmstadt
      Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständige Genehmigungsbehörde für den von der EnBW beantragten „Windpark Silberberg". 

    • Bürgerinitiative Gegenwind Ober-Ramstadt und Mühltal
      Im Jahr 2016 ist die Bürgerinitiative Gegenwind Ober-Ramstadt und Mühltal erstmals durch einen von ihr in Ober-Ramstadt verteilten Flyer in Erscheinung getreten. Informationen der Bürgerinitiative Gegenwind Ober-Ramstadt und Mühltal finden Sie unter oben angegebenem Link.