Friedhöfe

ein Ort der Ruhe und Erinnerung

Friedhöfe der Stadt Ober-Ramstadt

Abschied nehmen, trauern, sich erinnern - die Hinterbliebene und Angehörige können friedlich und ungestört in diesem Raum der Ruhe Ihre Töten ehren.

  •  + Friedhof Ober-Ramstadt + 

    Der Friedhof liegt in der Kernstadt südlich der Friedhofstraße. Zentral im Friedhof ist die evangelische Kirche Ober-Ramstadt gelegen.

    - Friedhofstrasse 13, 64372 Ober-Ramstadt
    - Der Friedhof besitzt einen großen Parkplatz am südlichen Ende der Friedhofsstraße
    - ÖPNV: Bushaltestelle Friedhof (Linie OR2) 
    - Mikrofon und Musikanlage
    - Sitzkapazität in der Trauerhalle für 120 Personen / WC

    Bestattungsformen

    • Erdbestattung im Sarg und Tieferlegung (Wahlgrabstätte)
    • Urnenwahlgrab (Bestattung in der Erde)
    • Sammelbestattungsfeld: Sternenkinder (vor Beginn des 6. Lebensmonats) und Föten (nur bei dem kirchlichen Teil des Friedhof möglich)
    • Urnenwandbestattung
    • Urnenreihengrab (Bestattung in der Erde)
    • Anonyme Beisetzung (Urnenbestattung in der Erde)
    • Reihengrab (Sargbestattung)
  •  + Nieder-Modau - Friedpark + 

    Der Friedpark befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Nieder-Modau. Mit seinen blühenden Gehölzen lädt der Erinnerungsort zum Spazieren gehen und Verweilen ein. Hier finden Angehörige Ruhe, um sich an Familie und ihre Wurzeln zu erinnern.

    Lapidarium - Historische Grabstätte - Im Lapidarium sind die historischen Grabsteine des Friedhofes ausgestellt mit den ältesten Grabmalen und Grabsteinen verdienter Persönlichkeiten aus Modau.

    - An der Aue, 64372 Ober-Ramstadt (Nieder-Modau)
    - Begrenzte Parkmöglichkeiten entlang der Strasse
    - ÖPVN: Bushaltestelle Modauhalle (Linie MO4, O)
    - offener Trauerplatz / WC

    Bestattungsformen

    • Baumgrabfeld mit Sandsteinplatten (Gedenkplatte aus Sandstein)
    • Blütengräberfeld mit Findlingssteinen und Stelen (auch Einzelbelegung für Urnen möglich)
    • Landschaftsgrab mit Findlingssteinen und Stelen
    • Grabstätte mit Gestaltungsmöglichkeit (Edelstahleinfassung) Die Grabstätte muss vom Nutzungsberechtigten selbst gepflegt werden.

    Hier können Nutzungsberechtigte zwischen unterschiedlichen Grabmalen wählen wie z.B. Große Stele, Kleine Stele, Würfel, Flussfindling oder eine Gedenkplatte aus Sandstein

    • Besonderheit: Anders als auf den anderen Friedhöfen kann der käufliche Erwerb eines Grabes auch vor Eintritt des Sterbefalles beantragt werden.

    Die Grabpflege wird von einer Fachfirma übernommen. Das Hinstellen von persönlichen Gegenständen oder Gedenktafeln ist nicht erlaubt. Diese werden ohne Ankündigung von der Friedhofsverwaltung entfernt.

  •  + Friedhof Ober-Modau + 

    - Am Friedhof, 64372 Ober-Ramstadt (Ober-Modau)
    - Parkmöglichkeiten vorhanden
    - ÖPVN: Bushaltestelle St. Pankratiusweg (Linie O) - 5 Minten Fußweg
    - Mikrofon und Musikanlage
    - Sitzkapazität in der Trauerhalle für 60 Personen / WC

    Bestattungsformen

    • Erdbestattung im Sarg und Tieferlegung (Wahlgrabstätte)
    • Urnenwahlgrab (Bestattung in der Erde)
    • Urnenwandbestattung
    • Urnenreihengrab (Bestattung in der Erde)
    • Anonyme Beisetzung (Urnenbestattung in der Erde)
    • Reihengrab (Sargbestattung)
  •  + Friedhof Rohrbach + 

    - Außerhalb, 64372 Ober-Ramstadt (Rohrbach)
    - Parkmöglichkeiten sind vorhanden
    - ÖPVN: Bushaltestelle Im Kirschengarten (Linie MO1) - 10 Minuten Fußweg
    - Mikrofon
    - Sitzkapazität 65 Personen / WC

    Bestattungsformen

    • Erdbestattung im Sarg und Tieferlegung (Wahlgrabstätte)
    • Urnenwahlgrab (Bestattung in der Erde)
    • Urnenwandbestattung
    • Urnenreihengrab (Bestattung in der Erde)
    • Anonyme Beisetzung (Urnenbestattung in der Erde)
    • Reihengrab (Sargbestattung)
  •  + Friedhof Wembach-Hahn + 

    - Zum Hohen Stein 12, 64372 Ober-Ramstadt (Wembach)
    - Parkmöglichkeiten vorhanden
    - ÖPVN: Bushaltestelle Pragelatostrasse (Linie MO1) - 10 Minuten Fußweg
    - Mikrofon
    - Sitzkapazität 48 Personen / WC

    Bestattungsformen

    • Erdbestattung im Sarg und Tieferlegung (Wahlgrabstätte)
    • Urnenwahlgrab (Bestattung (in der Erde)
    • Urnenwandbestattung
    • Urnenreihengrab (Bestattung in der Erde)
    • Anonyme Beisetzung (Urnenbestattung in der Erde)
    •  Reihengrab (Sargbestattung)

Wichtige Fragen


 Ein Sterbefall - was muss ich tun?

Nach Feststellung des Todes kann Kontakt zur Friedhofsverwaltung aufgenommen werden, um einen Platz für eine Ruhestätte nach gewünschter Bestattungsart käuflich zu erwerben. Spätestens 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes muss der Leichnam in eine Trauerhalle am Begräbnisort oder von Krematorien,      Krankenhäusern, Bestattungsunternehmen und rechtsmedizinischen Instituten gebracht werden.

Für eine Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Sterbeurkunde
  2. Leichenschauschein

Die Bestatter nehmen Kontakt mit dem Friedhofspersonal auf, und klären das weitere Vorgehen. (Termin, Ausheben der Grabstätte usw.). Sie erreichen die Mitarbeiter unter der Telefonnummer 06154 702-434.


Was muss ich für ein Grab bezahlen?

Einen Überblick über die Kosten für eine gewünschte Bestattungsart sind in der städtischen
Gebührenordnung
ersichtlich (PDF ).

 

Wie finde ich ein bestimmtes Grab?

Bei der Verwaltung und dem Friedhof gibt es Pläne, die Nutzungsberechtigten gehen mit dem Bestatter und dem Friedhofspersonal vor Ort. Dort wird dann auch geklärt, welche Art von Bestattung (Sarg normal,         Tieferlegung, Urne) möglich ist.

 

Wie lange kann ich ein Grab nutzen?

  • Bis zur Vollendung des 5. Lebensjahrs: 20 Jahre
  • Nach der Vollendung des 5. Lebensjahres: 25 Jahre
  • Urnenbestattungen: 20 Jahre

Danach kann das Nutzungsrecht für die Dauer von:

  • 25 Jahren bei Wahlgrabstätten (mehrere Bestattungen) für Erdbestattungen im Sarg
  • 20 Jahre für Urnenwahlgrabstätten

verlängert werden.

Eine Verlängerung kann nur durch Antrag (frühestens 6 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechts) erfolgen.

Die Preise sind der Friedhofsgebührensatzung zu entnehmen (PDF ).


Bestattung

Leistungsbeschreibung

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nicht vertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.