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Vereinsförderung

Vereinsförderung



Möglichkeiten zur Aufnahme und Förderung



Die Stadt Ober-Ramstadt fördert die örtlichen Vereine und sonstige Organisationen, die auf kulturellem, musikalischem oder gesellschaftlichen Gebiet tätig sind. Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung der Stadt dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.


Mögliche Förderzwecke:

  • Bereitstellung von Einrichtungen
  • Allgemeine Vereinsarbeit im kulturellen Bereich (Chorleitende, Dirigenten, Übungsleitende)
  • Vereinseigene, städtische, kreiseigenen und gemietete Anlagen (Neubau, Erweiterung, Verbesserung)
  • Betrieb und Unterhaltung vereinseigener Anlagen
  • Überlassen der städtischen und kreiseigenen Anlagen
  • Zuschuss zur Miete von Anlagen
  • Ausrichtung von kulturellen, örtlichen Veranstaltungen
  • Vereinsjubiläen


Weitere Informationen zur Bestandserhebung von Mitgliederzahlen erhalten Sie hier.

Fristen und detaillierte Antragsverfahren sind in den Förderrichtlinien nachzulesen.


Rechtliche Grundlagen


Weiterführende Informationen


Externe Informationen