Damit gelten weiterhin die bisherigen Gebühren für den Personalausweis.
- 37 Euro über 24 Jahre
- 22,80 Euro unter 24 Jahre
Begründung:
Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat der VerwaltEntlastVO mit Änderungen zugestimmt.
Diese Anpassungen erfordern eine erneute Befassung des Bundeskabinetts und anschließend eine weitere Zustimmung des Bundesrats. Da Personalausweis und eID‑Karte europarechtlich gleichbehandelt werden müssen, muss die Verordnung entsprechend überarbeitet werden.
Deshalb kann sie nicht wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

