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Anlaufstellen, Mitteilungen und Beratungsangebote


Mobile Beratung zum beruflichen Wiedereinstieg in Ober-Ramstadt


Viele Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit, nehmen Elternzeit, wollen häufig nach einer Unterbrechung als Teilzeitkraft weiterbeschäftigt werden und stoßen auf Fragen und Unsicherheiten. Der berufliche Wiedereinstieg oder Umstieg bedeutet eine Veränderung und Herausforderung auf vielen Ebenen: sich neu orientieren, weiterbilden, beruflich neu gefordert sein, sich einarbeiten, sich selbst, die Kinder und den Partner auf neue Lebensrhythmen und Veränderung einstellen. Die Beratung soll Frauen dabei unterstützen, diese Herausforderungen zu meistern und individuelle berufliche Perspektiven zu entwickeln

Die Beratungen finden in der Petri-Villa, Baustraße 41 in Ober-Ramstadt statt. Die Beratung ist kostenfrei.


Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Kreisagentur für Beschäftigung
Kommunales Jobcenter
Christiane Biallas
Telefon: 06151 / 881-5074
E-mail: c.biallas@ladadi.de


Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung klärt über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung nach deutschem Recht auf und macht deutlich, dass Eltern bis zu 15 Jahren Haft droht, wenn sie ihre Töchter nicht vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen, auch wenn diese im Ausland erfolgt, und informiert darüber, dass in diesen Fällen auch der Verlust des Aufenthaltstitels droht.
Bei Reisen in die Herkunftsländer soll er Schutz vor gesellschaftlichem und familiären Druck zur Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung bieten. Durch die Unterschriften von fünf deutschen Bundesministerinnen und -ministern setzt er ein starkes Zeichen.

Der Schutzbrief hat auch präventive Funktion und kann für die Aufklärungsarbeit in Deutschland genutzt werden. Neben Aufklärung über die Strafbarkeit enthält er auch Informationen über die gesundheitlichen Folgen. Weiterhin gibt er Auskunft darüber, wo Betroffene Hilfe und Unterstützung erhalten können. Auch das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist als Anlaufstelle auf dem Schutzbrief mit aufgeführt.

Der Schutzbrief kann auf der Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgerufen werden.

Er wird zeitnah ins Englische, Französische, Arabische und in einfache Sprachen übersetzt. Übersetzungen in afrikanische und asiatische Sprachen werden folgen. Demnächst werden auch Druckfassungen des Schutzbriefs auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellbar sein.


Kind in Quarantäne - es gibt Lohnersatz

Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Informationen zu Ansprüchen und Online-Einträgen:

Förderung Alleinerziehender durch das Projekt "BiANCA"


Das Zentrum Information Beratung Bildung (ZIBB) in Groß-Umstadt  kann mit zusätzlichen Mitteln der Landesregierung ein Qualifizierungsprojekt für Alleinerziehende anbieten. Beratung und qualifizierende Förderung Alleinerziehender steht bei dem Projekt „BiANCA" im Vordergrund. Für Teilnehmende ist das Angebot kostenfrei und es wird vormittags angeboten. Alle Bausteine können virtuell genutzt werden. 

Corona- Pandemie & häusliche und sexualisierte Gewalt


Die aktuelle Krisensituation betrifft in ganz besonderer Weise Frauen und Kinder, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind. So kann eine Quarantäne für Frauen zur Falle werden, wenn das eigene Zuhause ohnehin kein Ort der Geborgenheit ist. Das durch die Corona-Krise bedingte Zusammenleben auf (häufig) engstem Raum und finanzielle Probleme können besonders bei Paaren, die schon länger in einer Gewaltbeziehung leben, zur Eskalation führen. Wenn dann das öffentliche Leben in so großem Ausmaße eingeschränkt ist, fallen Verletzungen und Unterstützungsbedarfe weniger beziehungsweise kaum auf.

Wir wollen Betroffene gerade jetzt besonders ermutigen, sich an Hilfeeinrichtungen zu wenden. Die Beratungsstellen sind weiterhin telefonisch oder online erreichbar. Darüber hinaus sollten Betroffene verstärkt die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes nutzen. (Infos hierzu bei den Beratungsstellen)

Notfall-KiZ: Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen


Die Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ (Kinderzuschlag) für Familien mit kleinen Einkommen. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de.



Beratungsstellen und Hilfsangeboten im Landkreis Darmstadt-Dieburg


Pro Familia Darmstadt:


  • Notruf für Opfer sexualisierter Gewalt und Online-Beratung
  • Beratungsangebote für Paare in Krisen und für Männer mit Gewaltproblemen 06151  42942-0 oder Email: darmstadt@protectprofamilia.de
  • medizinische Soforthilfe bei Vergewaltigung - Medizinische Erstversorgung ohne polizeiliche Anzeige

Wildwasser Darmstadt:
Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren und unterstützende Personen Telefon: 06151 28 871, info@wildwasser-darmstadt.de


Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
www.hilfetelefon.de und 08000 116 016
Rund um die Uhr erreichbar, Übersetzung in mehreren Sprachen möglich, kostenlos
Online Beratung, Chat-Beratung mit Terminvereinbarung,
Sofort-Chat 12.00 – 20.00 Uhr