Hand of a woman voting at a ballot box during elections

Informationen zu  Wahlen in Ober-Ramstadt

Ausländerbeirat_Wahl

Ausländerbeiratswahl

Die Ausländerbeiratswahl wurde gemäß § 86 a der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) abgesagt. Es wurden bis zur ordentlichen Frist keine Wahlvorschläge eingereicht.

Wahlberechtigung


Wahlberechtigt zur Ausländerbeiratswahl ist, wer am Wahltag

  • ausländischer Einwohner ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (am  14.03.2003 oder früher geboren ist)
  • seit mindestens drei Monaten, also seit mindestens 14.12.2020 in Ober-Ramstadt ihren Wohnsitz haben und
  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Nicht wahlberechtigt zur Ausländerbeiratswahl ist, wer

  • deutsch-ausländische Doppelstaater,
  • vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem


  • Antragsmöglichkeiten


    Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

    An der Briefwahl in der Stadt Ober-Ramstadt können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz in Ober-Ramstadt teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.


    Online-Wahlscheinantrag

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Einwohner der Stadt Ober-Ramstadt mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Der Antrag wird rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl freigeschaltet.


    Wahlbenachrichtigungskarte

    Es besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
    Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.


    Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@ober-ramstadt.de. 
    Antragstellende müssen den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die komplette Wohnanschrift, idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben.


    Persönliche Antragstellung im Wahlamt

    Im Wahlamt der Stadt Ober-Ramstadt können zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden.
    Die Stimme kann auch direkt im Rathaus abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.


    Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

  • Abholung der Unterlagen mit Vollmacht


    Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen.
    Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

    Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.


  • Antragsfrist und Versand


    Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr, gestellt werden.

    Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

    Das Wahlamt ist samstags vor der Wahl von 10:00 bis 12:00 Uhr für diese Fälle besetzt.

    Die Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, auch in das Ausland versendet.
    Der Wahlbrief muss jedoch bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00, Uhr im Wahlamt vorliegen.
    Die Postlaufzeiten sind hierbei zur berücksichtigen.


  • Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

    Die Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises ist möglich. Hier benötigen Sie einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Dieser kann über den Online-Wahlscheinantrag beantragt werden.

    Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.

    Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, wird in der Wahlbenachrichtigung dargestellt. Diese wird an alle Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt.


  • Wahlsystem Ausländerbeiratswahl

    Der Ausländerbeirat ist die gewählte, kommunale Vertretung aller Personen mit Migrationshintergrund. Er wird alle fünf Jahre direkt von der ausländischen Bevölkerung gewählt. Voraussetzung ist, dass in der Gemeinde mindestens 1.000 ausländische Einwohner leben.

    Der Ausländerbeirat besteht in der Stadt Ober-Ramstadt aus fünf Mitgliedern, die - sofern mindestens zwei Listen zur Wahl stehen - nach dem Kommunalwahlrecht durch Verhältniswahlrecht, welches wiederum mit Elementen einer Personenwahl verbunden ist, gewählt werden. Wahlkreis ist die Stadt Ober-Ramstadt.

    Die Parteien und Wählergruppen haben bewerbende Personen in Wahlvorschlägen aufgelistet. Es können gewählt werden:

    • Eine Partei
    • Eine Wählergruppe
    • Einzelne Personen, können hervorgehoben oder gestrichen werden


    Im System können so viele Personenstimmen verteilt werden, wie Sitze zu vergeben sind.
    Das bedeutet:

    • 5 Stimmen (Kreuzchen) für die Wahl des Stadtausländerbeirates in Ober-Ramstadt

    Werden weniger Stimmen als möglich direkt an Personen verteilt, werden die restlichen Stimmen automatisch den Bewerbenden einer Liste zugerechnet, die von Ihnen zusätzlich noch in der Kopfleiste ein Kreuz erhält.

    Zur leichteren Orientierung werden die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten anhand von unterschiedlichen „Wählertypen" erläutert. Ihre Wahl wird damit ganz leicht.


    Listenkreuze

    Die klassischen Wähler sind mit den kandidierenden Personen-Vorschlägen einer Partei/Wählergruppe einverstanden und wollen diese Liste unverändert annehmen. Hierfür kann in der Kopfleiste der Liste den Namen der von Ihnen bevorzugten Partei/Wählergruppe angekreuzt werden.

    Beispielhafte Darstellung eines Listenkreuzes.


    Kumulieren

    Auch diese Wähler sind grundsätzlich mit dem Wahlvorschlag einer Partei/Wählergruppe einverstanden, möchten jedoch die eine oder andere Person innerhalb einer Partei oder Wählergruppe bevorzugen. Hierfür können bis zu drei Kreuzchen auf die entsprechende Person kumuliert werden. Die Stimmen (Kreuzchen) können auf den Namen des Favoriten verteilt werden. Auch Streichungen sind möglich.

    Bildliche Darstellung von „Kumulieren".


    Panaschieren

    Manche Wähler fühlen sich nicht an die Listen der Partei/Wählergruppe gebunden und wählen Kandidierende unabhängig davon, welche Partei oder Wählergruppe sie aufgestellt hat (panaschieren). Bei einer parteiübergreifenden Wahl können ein bis drei Stimmen (kumulieren) auf die favorisierten Personen parteiübergreifend gesetzt werden. Gleichzeitig kann aber auch die Lieblingspartei oder Wählergruppe bevorzugt werden, indem neben deren Name ein Listenkreuz gesetzt wird.

    Abbildung von „Panaschieren".

Die wichtigsten Termine zur Ausländerbeiratswahl


  • Beginn des Jahres - 04.01.2021, 18:00 Uhr
    Schriftlicher Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen


  • Drei Monate vor dem Wahltag

Die Hauptwohnung muss in der Stadt Ober-Ramstadt bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können.

  • 42. Tag vor dem Wahltag

Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

  • 41. Tag vor dem Wahltag

Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros im Erdgeschoss des Rathauses.

  • 41. bis 21. Tag vor dem Wahltag

Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.

  • 21. Tag vor dem Wahltag

Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.

  • 20. bis 16. Tag vor dem Wahltag

Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

  • 2. Tag vor dem Wahltag

Briefwahlanträge können bis 13:00 Uhr gestellt werden.

Wahltag

  • 8:00 bis 18:00 Uhr: Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich
  • Bis 15:00 Uhr: Abgabe von Wahlscheinanträgen in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
  • Bis spätestens 18:00 Uhr: Die roten Wahlbriefe müssen  im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen

Ergebnisse der Ausländerbeiratswahl


Rechtliche Grundlagen