Hessischer Landtag von Wiesbaden, in Hessen vor der Landtagswahl

Informationen zu  Wahlen in Ober-Ramstadt

Landtagswahl

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Hessischer Landtag von Wiesbaden, in Hessen vor der Landtagswahl

Ergebnisse der Landtagswahl vom 08. Oktober 2023:

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Informationen zur Landtagswahl am 8. Oktober 2023 in Hessen

Wahlräume in Ober-Ramstadt:

  Wahlraum 
Wahlbezirk
Eiche SchuleEicheschule
Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule, GesamtschuleGeorg-Christoph-Lichtenberg-Schule
Haus des HandwerksHaus des Handwerks
ModauhalleModauhalle
Rohrbach - baier & michelsRohrbach
Stadthalle Ober-Ramstadt, SaalStadthalle
Waldenserhalle WembachWaldenserhalle


Alternativ auch hier einzusehen:  Wahlraumübersicht Ober-Ramstadt

Wahlberechtigung


Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer am Wahltag

  • deutscher Staatsangehöriger ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Land Hessen seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nicht vom aktiven Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen ist.


Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem

  • Antragsmöglichkeiten


    Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

    An der Briefwahl in der Stadt Ober-Ramstadt können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
    in Ober-Ramstadt
    teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.


    Online-Wahlscheinantrag

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Ober-Ramstadt mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Der Antrag wird rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) freigeschaltet.


    Wahlbenachrichtigungskarte

    Es besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
    Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.


    Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@ober-ramstadt.de. 
    Antragstellende müssen den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die komplette Wohnanschrift, idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben


    Persönliche Antragstellung im Wahlamt

    Im Wahlamt der Stadt Ober-Ramstadt können zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden.
    Die Stimme kann auch direkt im Rathaus abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.


    Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

  • Abholung der Unterlagen mit Vollmacht


    Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen.
    Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

    Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.


  • Antragsfrist und Versand


    Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr, gestellt werden.

    Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

    Das Wahlamt ist samstags vor der Wahl von 10:00 bis 12:00 Uhr für diese Fälle besetzt.

    Die Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, auch in das Ausland versendet.
    Der Wahlbrief muss jedoch bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00, Uhr im Wahlamt vorliegen.
    Die Postlaufzeiten sind hierbei zur berücksichtigen.


  • Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

    Die Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises ist möglich. Hier benötigen Sie einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Dieser kann über den Online-Wahlscheinantrag beantragt werden.

    Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.

    Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, wird in der Wahlbenachrichtigung dargestellt. Diese wird an alle Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt.


  • Wahlsystem Landtagswahl

    Der Hessische Landtag wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme - der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl - verbunden werden.

    Die Landtagswahl findet in der Regel alle fünf Jahre statt.


    Erststimme

    Die „Wahlkreisstimme" kann für einen von den Parteien aufgestellten Kandidierenden des jeweiligen Wahlkreises abgegeben werden. Somit nimmt jeder Wähler durch die „relative Mehrheitswahl" auf die personelle Zusammensetzung der Fraktionen des Landtags Einfluss. Gewählt ist in jedem Wahlkreis der Kandidierende, der die meisten Stimmen erhalten hat. Die gewählten Wahlkreisbewerbenden ziehen auf jeden Fall in den Landtag ein und nehmen einen der Sitze ein, die der betreffenden Liste aufgrund der errungenen Zweitstimme zustehen.

    Hessen ist in 55 Wahlkreise unterteilt, sodass die Hälfte der 110 Sitze mit den dort gewählten Direktkandidierenden besetzt wird.


    Zweistimme

    Die Landesstimme kann für eine Partei - besser gesagt Landesliste - abgegeben werden. Sie stellt das Element der Verhältniswahl dar und ist letztendlich entscheidend für die Anzahl der insgesamt 110 Sitze, die eine Partei oder Wählergruppe erhält. Die Anzahl der Sitze richtet sich nämlich für jede Partei nach dem Verhältnis ihrer in ganz Hessen erreichten Landesstimmen zur Gesamtstimmenzahl.

    Kurz gesagt: Je mehr Zweitstimmen erreicht werden, desto höher die Sitzzahl. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anteil der Landesstimmen mindestens 5 % der Gesamtstimmenzahl beträgt.

    Besetzt werden die Sitze dann zunächst mit den 55 direkt gewählten Kanidierenden. Stehen einer Partei dann noch unbesetzte Sitze zur Verfügung, werden diese mit den Kanidierenden von der aufgestellten Liste aufgefüllt.

    Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung für die Wähler beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreis- oder Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.


    Überhang- und Ausgleichsmandate

    Ist die Zahl der Direktmandate einer Partei größer als die Zahl der ihr aufgrund der Verhältniswahl zustehenden Sitze, kommt es zu „Überhangmandaten". Das bedeutet, die direkt gewählten bewerbenden Personen ziehen trotzdem in den Hessischen Landtag ein - die Zahl der Sitze erhöht sich entsprechend.

    Diese Zahl wird unter Umständen ausgeglichen. Auf der Basis der erhöhten Mandatszahl werden dann auch die Sitzansprüche der übrigen an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien oder Wählergruppen neu berechnet, so dass auch diese unter Umständen zusätzliche Überhangmandate erhalten. Mit der Verteilung von Ausgleichsmandaten wird sichergestellt, dass das Verhältnis der Mandate der einzelnen Parteien und Wählergruppen (einschließlich der Überhangmandate) dem Verhältnis der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Stimmen entspricht, so dass sich die politischen Gewichte durch das Entstehen von Überhangmandaten nicht verändern.

    Die Stadt Ober-Ramstadt gehört dem Wahlkreis 50 - Darmstadt-Stadt II  an.


Ergebnisse der Landtagswahl am 28. Oktober 2018


Rechtliche Grundlagen