Veranstaltungsorte?

Hier bei uns!

Waldenserhalle

Waldenserhalle Wembach-Hahn

Wichtige Hinweise


  • Die Nutzung wird unter der Auflage gestattet, dass der Nutzer die geltenden Verordnungen und Auslegungshinweise der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt.
  • Der Veranstalter hat sich über diese Verordnungen eigenverantwortlich zu informieren und haftet für entsprechende Umsetzung.
  • Falls ein Hygienekonzept entsprechend der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Rechtslage erforderlich ist, ist dieses unaufgefordert einzureichen.

Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ganzjährige Vermietung. Im Winter sind die Räumlichkeiten beheizt.



Kapazität


Beschränkte Kapazität: Anzahl der Personen in den Räumlichkeiten wird entsprechend der geltenden Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gestattet.


Vermietung an


  • Organisationen mit kulturellem, gesellschaftlichen oder gemeinnützigem Zweck
  • Gewerbetreibende


Zu Organisationen zählen:

  • Vereine
  • Gesellschaften
  • Stiftungen
  • Schulen
  • Verbände
  • sonstige Organisationen wie Kirchen oder Kinderbetreuungseinrichtungen

In der Halle finden keine privaten Veranstaltungen statt. Für Privatpersonen steht eine separate, gewerbliche Gaststätte zur Verfügung.

Wichtige Informationen


Bei der Vermietung sind in Ober-Ramstadt wohnhafte Personen vorrangig nutzungsberechtigt.

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt beinhaltet verpflichtende Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren, Benutzungsgebühren und -regeln.



Was gibt es vor Ort?


Gebäude

  • Halle mit separater gewerblicher Gaststätte
  • Foyer mit Zugang zur Gaststätte und Halle
  • Barrierefreie Toiletten
  • Außengelände nur auf Anfrage nutzbar


Daten und Fakten

  • Halle: 240 m²
  • Gewerbliche Gaststätte: 57 m²


Geschirr

  • Tische und Stühle für maximal 240 Personen
  • Geschirr einschließlich Kaffeegeschirr, Gläser (Saft) bis maximal 200 Personen
  • Bei größeren Veranstaltungen muss das Geschirrmobil der Stadt Ober-Ramstadt gemietet werden

Wie kann ich die Einrichtung anmieten/reservieren?


Eine Antragstellung erfolgt frühzeitig, spätestens drei Monate vor dem Anmietungstag.
Ausgenommen hiervon sind unvorhergesehene Ereignisse wie zum Beispiel Trauerfeiern.

  • Einreichung notwendiger Unterlagen
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung


Notwendige Unterlagen

  • Schriftlich ausgefülltes Formular der Stadt Ober-Ramstadt
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflicht
  • Für Organisationen: Haftpflichtversicherung und bei Gemeinnützigkeit Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Für Gewerbetreibende: Nennung von Eintrittsgeldern und Einnahmen (Standgeld, Essens- oder Getränkeverkauf)

Es wird nur das aktuelle Formular der Stadt Ober-Ramstadt akzeptiert.

Antragsformular der Stadt Ober-Ramstadt



Antragsformular für Organisationen, Vereine und Unternehmen



Verpflichtende Angaben sind:

  • Nutzungszweck
  • Belegungszeiten (mit Auf- und Abbauzeitraum)
  • Nennung einer Aufsichtsperson

Bitte Veranstaltungsdatum und Belegungszeiten (inklusive Auf- und Abbautag) bei Antragstellung angeben.

Weitere Fragen?

  • Was benötige ich noch vor Ort?

    • Zapfanlage
    • Müllsäcke
    • Stehtische
    • Toilettenpapier
    • Hand- und Geschirrtücher
  • Was kostet mich die Einrichtung?

    Aufgrund der Diversität der Veranstaltungstypen sind Preise und Sonderaufwände, Leistungen oder Personalaufwand der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen.

  • Was ist nicht erlaubt?

    • Beschädigungen jeglicher Art
    • Keine Rücksichtnahme gegenüber Anwohnenden
    • Hohe Lautstärke
    • Rauchen in allen Einrichtungen
    • Zelten und Übernachtungen
    • Offene Feuer und Feuerwerkskörper

     Die Benutzungsregeln sind aus der Benutzung- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen ersichtlich. Vor Antragstellung sind diese zu lesen.

  • Für wen ist die Einrichtung nicht anmietbar?

    Juristische oder natürliche Personen, die rechtsextreme, rassistische und antidemokratische Tendenzen verfolgen, insbesondere die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich machen, Symbole verwenden, die im Geist verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwenden oder verbreiten, sind von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen und damit nicht nutzungsberechtigt.

  • Bis wann muss ich bezahlen?

    Die Benutzungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Genehmigungsbescheides zu zahlen.

  • Was kostet es mich eine Veranstaltung abzusagen?

    Mit einer Absage der Veranstaltung fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

    Zwischen dem Tag des Nutzungsbeginns und
    der Absage der Nutzung

    Zu zahlende Rücktrittsgebühr

    liegen weniger als 15 Kalendertage:

    100 % der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als, 15 aber weniger als 30 Kalendertage:

    50 % der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als, 30 aber weniger als 45 Kalendertage:

    25 % der Benutzungsgebühr

     

  • Wie erhalte ich meine Genehmigung?

    Eine Genehmigung erfolgt schriftlich per Post zeitnah vor der Veranstaltung. Hierfür müssen alle Unterlagen der Stadtverwaltung vorliegen.

    Die Einrichtung muss spätestens 14 Tage vor dem Nutzungszeitraum bezahlt sein. Bei der Nutzung entstehende, weitere Kosten (fehlende Reinigung, Verlust des Schlüssels oder ähnliches) werden nach Überlassung der Einrichtung erhoben. Einen Überblick über diese Gebühren sind der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen.

    Ablehnungsgründe für eine Überlassung sind der Benutzungs- und Gebührensatzung zu entnehmen.

Übergabe der Einrichtung


  • Übernahme nach Vereinbarung
  • Rückgabe nach Vereinbarung