Der Bürgermeister Berichtet

Stellungnahme des Bürgermeisters zur Erhöhung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer


In der Vorausschau auf die Haushaltsplanung 2024 stehen wir einem kalkulierten Defizit ca. 6,4 Mio. EUR entgegen.

Neben dem dramatischen Gewerbesteuereinbruch in Millionenhöhe schlagen vor allem Mehrkosten für Kreis- und Schulumlage, im Betreuungsbereich und die Tarifsteigerung zu buche. Bereits in Abzug gebracht sind Budgetkürzungen und kritische Betrachtungen der Ansätze von Sach- und Dienstleistungen.
 
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen wird nicht zuletzt durch die Kreis- und Schulumlage erdrückt. Im kommenden Jahr werden unsere Zahlungen an den Landkreis auf 15,0 Mio. EUR ansteigen. Im Jahr 2019 waren dies noch 10,6 Mio. EUR. Für diese Mehrkosten von 4,4 Millionen wäre selbst eine Verdopplung der Grundsteuer nicht auskömmlich.

Leistungen, zu denen die Gemeinde verpflichtet ist, müssen getätigt werden. Freiwillige Leistungen wie das Freibad, die Stadtbücherei, der Stadtbus und Vereinszuschüsse sollen mit möglichst wenigen einschnitten fortgeführt werden. Demgegenüber stehen, wie dargelegt, nicht ausreichend vorhandene Erträge und somit keine Liquidität.


Die Erhöhung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer ist für jeden politisch Verantwortlichen eine harte Entscheidung und auch ein Gewissenskonflikt. Auf der einen Seite sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht über das Maß hinaus belastet werden, auf der anderen Seite droht sprichwörtlich die Zahlungsunfähigkeit. Deutlich höher, als ich mir das ursprünglich gewünscht hätte, müssen die Hebesätze angehoben werden.

Leider sehe ich keine andere Lösung und habe der Stadtverordnetenversammlung die Anhebung der Grundsteuer A und B um 350 %-Punkte auf 850 %-Punkte und bei der Gewerbesteuer um 30 %-Punkte auf 420 %-Punkte empfohlen. Dieser Empfehlung ist die Stadtverordnetenversammlung gestern Abend mehrheitlich gefolgt, so dass die Umsetzung zum 01.01.2024 erfolgen wird.

Warum konnte nicht auf die Verabschiedung des Haushalts 2024 gewartet werden?

Auf Haushalt 2024 zu warten hätte für die Bürgerinnen und Bürger eine große Ungewissheit bedeutet. Denn die unausweichliche Erhöhung wäre sodann im Laufe des Jahres festgelegt und mit der 3. Steuerfälligkeit zum 15.08. erstmals zum Tragen gekommen. Dies wollte ich unbedingt vermeiden.

Allerdings muss ich auch darauf hinweisen, dass trotz dieser drastischen Steuererhöhung der Haushaltsausgleich nicht herbeigeführt werden kann, vermutlich wird weiterhin ein Defizit von mehr als 3 Mio. EUR verbleiben. Was wiederum bedeutet, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich über signifikante Einsparungen diskutiert werden muss.

Abschließend möchte ich feststellen, dass Ober-Ramstadt an dieser Stelle leider nicht alleine dasteht. Viele südhessische Kommunen, vor allem auch aus unserem Landkreis, kommen derzeit nicht um die Anhebung der Hebesätze herum, teilweise steht sogar die Schallmauer von 1.000 %-Punkten in Diskussion. So zu lesen am 14.12.2023 im Darmstädter Echo „Grundsteuer-Erhöhungswelle rollt“.


Insgesamt sehe ich ein sichtbares strukturelles Problem. Die finanzielle Unterstützung von Bund und Land ist bei weitem nicht mehr auskömmlich, so dass den Kommunen auf unterster Ebene die Handlungsfreiheit genommen wird.

So kann das aus meiner Sicht keineswegs weitergehen, andernfalls werden wir in den kommenden Jahren nicht mehr über Steuererhöhungen diskutieren, sondern über die Abschaffung unserer sozialen Standards. Und das kann ich dann nicht mehr mittragen.