Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ober-Ramstadt

    Persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt Ober-Ramstadt notwendig.


  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende