Kommunalwahl

Kommunalwahl

Blick auf die Ergebnisse der Kommunalwahl 2021



Was wird gewählt?


Zu den Kommunalwahl gehören:

  • Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ober-Ramstadt
  • Wahl des Ortsbeirates Rohrbach
  • Wahl des Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg


Wahlberechtigung


Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer am Wahltag

  • deutscher Staatsangehöriger ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (also am 14.03.2003 oder früher geboren sind),
  • seit mindestens sechs Wochen, folglich seit mindestens 31.01.2021, in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem


  • Antragsmöglichkeiten

    Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

    An der Briefwahl in der Stadt Ober-Ramstadt können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
    in Ober-Ramstadt
    teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.


    Online-Wahlscheinantrag

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Ober-Ramstadt mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Der Antrag wird rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) freigeschaltet.


    Wahlbenachrichtigungskarte

    Es besteht noch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, persönlich im Rathaus zu beantragen.
    Die Wahlbenachrichtigung wurde allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.


    Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@ober-ramstadt.de. Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen, sein Geburtsdatum, seine komplette Wohnanschrift sowie idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben.


    Persönliche Antragstellung im Wahlamt

    Im Wahlamt der Stadt Ober-Ramstadt können Sie zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden. Die Stimme kann auch direkt dort abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

  • Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

    Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen.
    Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

    Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

  • Antragsfrist und Versand

    Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr, gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ausgestellt werden.

    Das Wahlamt ist samstags vor der Wahl von 10:00 bis  12:00 Uhr für diese Fälle besetzt.

    Die Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, auch in das Ausland versendet. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss. Die Postlaufzeiten sind hierbei zur berücksichtigen.

  • Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

    Die Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises ist möglich. Hier benötigen Sie einen Wahlschein. Fristen siehe oben bei Briefwahl

    Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.

    Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, wird in der Wahlbenachrichtigung dargestellt. Diese wird an alle Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt.


  • Wahlsystem Kommunalwahl

    Bei der Kommunalwahl wird gewählt:

    • Die Stadtverordnetenversammlung Ober-Ramstadt mit 31 Mitgliedern
    • Der Ortsbeirat Rohrbach mit 7 Mitgliedern
    • Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit 71 Mitgliedern


    Im  die nach dem Kommunalwahlrecht gilt das Verhältniswahlrecht, welches mit den Elementen einer Personenwahl verbunden ist. 

    Wahlkreis ist bei der Wahl

    • zur Stadtverordnetenversammlung die Stadt Ober-Ramstadt
    • zum Kreistag der Landkreis Darmstadt-Dieburg
    • bei der Ortsbeiratswahl ist der Wahlkreis der Stadtteil Rohrbach


    Die Parteien und Wählergruppen haben bewerbende Personen in Wahlvorschlägen aufgelistet. Es können gewählt werden:

    • Eine Partei
    • Eine Wählergruppe
    • Einzelne Personen, können hervorgehoben oder gestrichen werden


    Im System können so viele Personenstimmen verteilt werden, wie Sitze zu vergeben sind.
    Das bedeutet:

    • 31 Stimmen (Kreuzchen) für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Ober-Ramstadt
    • 71 Stimmen (Kreuzchen) für die Wahl des Kreistages
    • 7 Stimmen (Kreuzchen) für die Wahl des Ortsbeirates im Stadtteil Rohrbach

    Werden weniger Stimmen als möglich direkt an Personen verteilt, werden die restlichen Stimmen automatisch den Bewerbenden einer Liste zugerechnet, die von Ihnen zusätzlich noch in der Kopfleiste ein Kreuz erhält.

    Zur leichteren Orientierung werden die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten anhand von unterschiedlichen „Wählertypen" erläutert. Ihre Wahl wird damit ganz leicht.


    Listenkreuze

    Die klassischen Wähler sind mit den kandidierenden Personen-Vorschlägen einer Partei/Wählergruppe einverstanden und wollen diese Liste unverändert annehmen. Hierfür kann in der Kopfleiste der Liste den Namen der von Ihnen bevorzugten Partei/Wählergruppe angekreuzt werden.

    Beispielhafte Darstellung eines Listenkreuzes.


    Kumulieren

    Auch diese Wähler sind grundsätzlich mit dem Wahlvorschlag einer Partei/Wählergruppe einverstanden, möchten jedoch die eine oder andere Person innerhalb einer Partei oder Wählergruppe bevorzugen. Hierfür können bis zu drei Kreuzchen auf die entsprechende Person kumuliert werden. Die Stimmen (Kreuzchen) können auf den Namen des Favoriten verteilt werden. Auch Streichungen sind möglich.

    Bildliche Darstellung von „Kumulieren".


    Panaschieren

    Manche Wähler fühlen sich nicht an die Listen der Partei/Wählergruppe gebunden und wählen Kandidierende unabhängig davon, welche Partei oder Wählergruppe sie aufgestellt hat (panaschieren). Bei einer parteiübergreifenden Wahl können ein bis drei Stimmen (kumulieren) auf die favorisierten Personen parteiübergreifend gesetzt werden. Gleichzeitig kann aber auch die Lieblingspartei oder Wählergruppe bevorzugt werden, indem neben deren Name ein Listenkreuz gesetzt wird.

    Abbildung von „Panaschieren".

Die wichtigsten Termine einer Kommunalwahl im Überblick


  • Beginn des Wahljahres
    Schriftlicher Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen


  • Sechs Wochen vor dem Wahltag

Die Hauptwohnung muss bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Ober-Ramstadt, bei der Wahl zum Ortsbeirat Rohrbach im Stadtteil Rohrbach und bei der Wahl zum Kreistag im Landkreis Darmstadt-Dieburg bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können.

  • 42. Tag vor dem Wahltag

Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

  • 41. Tag vor dem Wahltag

Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros im Erdgeschoss des Rathauses.

  • 41. bis 21. Tag vor dem Wahltag 

Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.

  • 21. Tag vor dem Wahltag

Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.

  • 20. bis 16. Tag vor dem Wahltag

Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Ober-Ramstadt auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

  • 2. Tag vor dem Wahltag

Briefwahlanträge können bis 13:00 Uhr gestellt werden.

Wahltag

  • 8:00 bis 18:00 Uhr: Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich
  • Bis 15:00 Uhr: Abgabe von Wahlscheinanträgen in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
  • Bis spätestens 18:00 Uhr: Die roten Wahlbriefe müssen  im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen


Rechtliche Grundlagen