Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ober-ramstadt.de veröffentliche Website der Stadt Ober-Ramstadt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19. Dezember 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente: pdf-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei gestaltet. Einige von ihnen können aufgrund ihrer Inhalte nicht barrierefrei gestaltet werden. Dies gilt insbesondere für Bebauungs- und Flächennutzungspläne. 
    Betroffene WCAG‑Kriterien: 1.1.1 Nicht‑Text‑Inhalte, 1.3.1 Info und Beziehungen, 1.3.2 Bedeutung der Reihenfolge, 1.4.3 Kontrast (bei eingebetteten Grafiken), 2.4.2 Seitentitel, 3.1.x Sprache.
  • Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte: bei einem Großteil der Bilder und Grafiken fehlen bislang Alternativtexte.
    Betroffene WCAG‑Kriterien: 1.1.1 Nicht‑Text‑Inhalte
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften: Unsere Seiten beginnen aufgrund der Teaserbox im Slider bzw. Seitenheader oftmals mit einer h2, statt der üblichen h1. Der wesentliche Seiteninhalt folgt jedoch immer auf die h1.
    Betroffene WCAG‑Kriterien: 1.3.1 Info und Beziehungen, 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen.
  • HTML-Strukturelemente für Listen: Auf einigen Seite unseres Auftritts finden sich Listen, die aus optischen Gründen verwendet wurden, aber nur einen Eintrag statt mehrerer Einträge aufweisen. Auch händische Listen können nicht ausgeschlossen werden.
    Betroffene WCAG‑Kriterien: 1.3.1 Info und Beziehungen
  • Kontraste von Texten: einige Bereiche unseres Auftrittes, insbesondere dort, wo Orange als Farbe eingesetzt wird, weisen nicht das nach BITV erforderliche Kontrastverhältnis auf.
    Betroffene WCAG‑Kriterien: 1.4.3 Kontrast (Minimum), 1.4.11 Nicht‑Text‑Kontrast.
  • Ohne Farben nutzbar: Nicht an jeder Stelle sind Links durch eine weitere Auszeichnung wie Fettung oder Unterstreichung hervorgehoben.
    Betroffene WCAG‑Kriterien: 1.4.1 Verwendung von Farbe
  • Unzureichende Tastaturbedienbarkeit einzelner Komponenten: Komplexe Elemente wie Slider oder Navigationsmenüs sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
    Betroffene WCAG‑Kriterien: 2.1.1 Tastatur, 2.1.2 Keine Tastaturfalle, 2.4.3 Fokusreihenfolge. 
  • Leere Absätze und Formatierung mit Leerzeichen Auf einigen Seiten werden zur optischen Gestaltung leere Absätze oder mehrfach gesetzte Leerzeichen verwendet. Diese Elemente dienen ausschließlich der visuellen Formatierung und entsprechen nicht den Anforderungen an eine semantisch korrekte Strukturierung von Inhalten.
    Betroffene WCAG‑Kriterien: 1.3.1 Info und Beziehungen, 1.3.2 Bedeutung der Reihenfolge.

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

Datum der Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.01.2026 erstmalig erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Nutzen Sie gern nachfolgendes Feedbackformular.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

+49 641 3032901