Vereinsförderung

Möglichkeiten zur Aufnahme und Förderung
Die Stadt Ober-Ramstadt fördert lokale Vereine und Organisationen, die auf kulturellem, musikalischem oder gesellschaftlichen Gebiet tätig sind, den Richtlinien entsprechen und fristgerecht mit den notwendigen Unterlagen einen schriftlichen Antrag stellen.
Bitte senden Sie uns immer alle notwendigen Nachweise, die zum Antrag gehören, zu!
Auch wenn Sie pro Jahr mehrere Förderanträge an uns senden, ist es wichtig, dass uns jedes Mal alle Nachweise zukommen lassen!
Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung der Stadt dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Förderanträge müssen schriftlich mit Benennung der beantragten Förderung vom Vorstand des Vereins unterschrieben werden.
Bitte geben Sie eine aktuelle Bankverbindung an, auf die die Förderungen überwiesen werden sollen!
Eine fristgerechte Antragsstellung an die Stadt Ober-Ramstadt mit allen in den Förderungsrichtlinien der Stadt aufgelisteten Unterlagen ist grundlegende Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung!
Die Förderungen vom Landessportbund (lsbH) und dem Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden zukünftig DIREKT DORT beantragt und abgewickelt.
Eine Zusendung Ihrer Anträge an die Stadt Ober-Ramstadt zur Prüfung, Bestätigung und Weiterleitung ist NICHT mehr notwendig!
Anträge können von uns nicht weitergeleitet werden, die Antragsstellung erfolgt elektronisch!
Dies betrifft folgende Förderungen im Einzelnen:
- "Kreiszuschuss zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs"
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Deadline 30. Juni)
- "Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleitern" beim lsb-h werden seit 2023 direkt dort online beantragt und abgewickelt.
Diesen Antrag bitte nun auch online direkt dort beantragen (Deadline 31. März)
Vereinsförderungen der Stadt Ober-Ramstadt (nach Fristen)
31. März
- Allgemeine Vereinsarbeit im kulturellen Bereich (Chorleitende, Dirigenten, Übungsleitende)
- Allgemeine Vereinsarbeit im Jugendbereich;
- der Mitgliederstand muss durch die schriftliche Bestandsmeldung des laufenden Jahres vom jeweiligen Fachverband nachgewiesen werden und ist in Kopie beizufügen.
- Bitte senden Sie, neben der Bestandsliste auch jeweils einen gültigen Freistellungsbescheid Ihres Vereins mit!
1. April
- Vereinsjubiläen (des Jubiläumsjahrs!)
- Sachpreise bei Sport- und Kulturveranstaltungen für Jugendliche; ein formloser Antrag reicht aus
1. August
- Vereinseigene und gemietete Anlagen
- Vereinseigene, städtische, kreiseigene und gemietete Anlagen (Neubau, Erweiterung, Verbesserung)
- Zuschuss zur Miete von Anlagen
- Betrieb und Unterhaltung vereinseigener Anlagen
- Neubau, Erweiterung und Verbesserung vereinseigener Anlagen
1. September
- Erwerb langlebiger Geräte und Gegenstände. Antrag und Magistratsbeschluss ist vor dem Kauf notwendig!
Weitere Informationen zur Bestandserhebung von Mitgliederzahlen erhalten Sie bei Ihrem Dachverband.
Fristen, das detaillierte Antragsverfahren und weitere Fördermöglichkeiten der Stadt sind in den Förderungsrichtlinien nachzulesen.
