Gewerbe und Wirtschaftsförderung

Ober-Ramstadt zeichnet sich aus durch die verkehrsgünstige Lage im Rhein-Main-Gebiet mit guter Anbindung an die Autobahn, an das Schienennetz, an den Flughafen Frankfurt/Main und den Regionalflughafen Egelsbach. Die Stadt liegt in der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main in der Wachstumsregion Starkenburg, in unmittelbarer Nähe zur Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Zentrum der Technologie-Region Südhessen mit zahlreichen öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen, Hochschulen und forschungsintensiven Unternehmen. 

Zur vielfältigen Wirtschaftsstruktur der Stadt gehören viele mittelständische Industrie- und Gewerbebetriebe sowie das Handwerk. Das produzierende Gewerbe ist eine wirtschaftliche Stärke von Ober-Ramstadt.

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Förderprogramm zur Belebung der Innenstadt und Stadtteilzentren

Um die Neueröffnung oder Ansiedlung inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomiebetriebe sowie verbrauchernaher Dienstleistungsunternehmen in der Kernstadt und den Stadtteilzentren zu fördern, hat die Stadtverordnetenversammlung im Februar 2025 eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen.

Die Förderung kann in Form eines monatlichen Mietzuschusses für Gewerbetreibende gewährt werden. Dieser beträgt 50 Prozent der Netto-Kaltmiete, maximal jedoch 500 Euro pro Monat, und wird für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gezahlt.
Einzureichende Dokumente: Antrag (online ausfüllbar!), Kopie des Mietvertrags und eine Kopie der Gewerbeanmeldung.

Auch Vermieterinnen und Vermieter können von der Richtlinie profitieren: Für Maßnahmen zur Sanierung oder Aufwertung der Außenfassade des Mietobjekts ist ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der gesamten Investitionskosten möglich – höchstens jedoch 3.000 Euro pro Gebäude. 
Der Antrag muss vor dem Beginn der Sanierung gestellt werden!

Beide Fördermaßnahmen zielen darauf ab, die Zentren nachhaltig zu stärken, Leerstände zu vermeiden oder zu beseitigen und die Attraktivität der Kernstadt und der Stadtteile weiter zu erhöhen.


Das Wichtigste auf einen Blick

  • Geltungsbereiche der Förderrichtlinie

    Geltungsbereich Kernstadt
    Geltungsbereich Kernstadt
    Geltungsbereiche Modau
    Geltungsbereiche Wembach und Hahn


    Geltungsbereiche Modau
    Geltungsbereiche Modau


    Geltungsbereiche Rohrbach
    Geltungsbereiche Rohrbach


  • Welche Ziele verfolgt Ober-Ramstadt mit der Förderung?

    • Schaffung von Anreizen zur Neueröffnung oder Neuansiedlung von inhabergeführten Einzelhandelsunternehmen, Gastronomiebetrieben, Arztpraxen, Physiotherapeuten sowie verbrauchernahen Dienstleistungsunternehmen
    • Nachhaltige Stärkung der Zentren in der Kernstadt und allen Stadtteilen
    • Bereitstellung von zentrenrelevanten Angeboten
    • Beseitigung bzw. Vermeidung von Leerständen in den Zentren
    • Erhalt bzw. Steigerung der Attraktivität der Zentren
    • Qualitative Verbesserung der Fassaden von Geschäftshäusern
    • Anreiz für entsprechende Existenzgründungen
    • Sicherung bzw. Schaffung von damit verbundenen Arbeitsplätzen
  • Welche Unternehmen sind förderfähig?

    Gefördert werden:

    • Einzelhandelsunternehmen mit zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Bücher, Schreibwaren, Bekleidung, Schuhe, Haushaltswaren, Spielwaren, Nahrungs-/Genussmittel u. a.)
    • Gastronomiebetriebe
    • Dienstleistungsunternehmen mit verbrauchernahen Tätigkeiten sowie medizinische Praxen.
    • Es muss sich um inhabergeführte kleine bzw. mittlere Unternehmen handeln;
      große Händlerketten oder Großunternehmen sind ausgeschlossen.
  • Welche Maßnahmen werden gefördert und wie hoch ist die Förderung?

    • Mietkostenzuschuss:
      50 % der Nettokaltmiete, maximal 500 € pro Monat, für bis zu 6 Monate. Nachweis: Mietvertrag
    • Fassadensanierungs­zuschuss:
      20 % der Gesamtinvestitionskosten für die Fassadensanierung, maximal 3.000 € pro Gebäude.
  • Welche Voraussetzungen und Ausschlussvoraussetzungen gelten?

    • Der Antrag muss vor Umsetzung bzw. vor Mietvertragsabschluss (bzw. Fassadensanierung) gestellt werden.
    • Der Mietvertrag des Unternehmens muss mindestens zwei Jahre laufen und die Nutzung mindestens 12 Monate erfolgen.
    • Bei der Fassadensanierung muss ein abgestimmtes Sanierungskonzept vorliegen; Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Das geförderte Gebäude muss mindestens 5 Jahre mit der sanierten Fassade genutzt werden.
    • Eine Förderung ist ausgeschlossen bei Umzug innerhalb der Stadt ohne Erweiterung, bei Inhaberwechsel ohne echte Neueröffnung, bei großen Unternehmen, sowie wenn Fördermittel bereits einmal gewährt wurden.
  • Antragsverfahren & Bindung

    • Schriftlicher Antrag mit Formular und umfassenden Unterlagen (Geschäftskonzept, Mietvertrag, Kosten­angebote etc.).
    • Die Mittel werden nach Bewilligung ausgezahlt: Mietkostenzuschuss monatlich, Fassadenzuschuss einmalig nach Abschluss.
    • Die Stadt kann Fördermittel widerrufen und zurückfordern, wenn Bedingungen nicht eingehalten werden, insbesondere wenn das Unternehmen weniger als 12 Monate betrieben wird oder die Fassade nicht für mindestens 5 Jahre erhalten bleibt.

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