1. Änderung Kostenbeitragssatzung Kindertageseinrichtung

 1. Änderungssatzung zur  Kostenbeitragssatzung Kindertageseinrichtung

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder der Stadt Ober-Ramstadt vom 19.02.2025

(Kostenbeitragssatzung Kindertageseinrichtung)

 

Artikel 1 Änderungen

 

In § 2 Kostenbeitrag für die Betreuung werden die Absätze 4 bis 6 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

(4)   Ermäßigungen bei mehreren Kindern in einem Haushalt

Familien im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder gleichzeitig mit den Erziehungsberechtigten leben, werden Ermäßigungen nach Absatz 5 und 6 gewährt.

Die Ermäßigung ist nicht anwendbar, wenn der Kostenbeitrag durch eine andere behördliche Einrichtung (z.B. Land Hessen, Landkreis etc.) übernommen wird.

(5)   Höhe des Kostenbeitrags für ein Kindergartenkind ab dem 3. Lebensjahr

Der monatliche Kostenbeitrag für ein Kindergartenkind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt beträgt für eine Betreuungsstunde 30 Euro/Monat.

Folgende Betreuungszeiten können gebucht werden:

 

Betreuungszeiten für ein Kindergartenkind ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt

(soweit verfügbar)

Normaler Beitrag1)

(in Euro)

Ermäßigter Beitrag 1) 2)

bei 2 Kindern

unter 16 Jahren im Haushalt

(in Euro)

 

bei mehr als 2 Kindern unter 16 Jahren im Haushalt

(in Euro)

Frühbetreuung

(Mo.-Fr.)

07:00-08:00

 

30,00

 

22,80

 

18,20

 

Regelbetreuung (Pflichtzeit)

(Mo.-Fr.)

08:00-13:00

 

150,00

 

114,00

 

91,00

 

Mittagszeit

(Mo.-Fr.)

13:00-14:00

 

30,00

 

22,80

 

18,20

 

Früher Nachmittag

(Mo.-Do.)

14:00-15:00

 

24,00

 

18,24

 

14,56

 

Später Nachmittag

(Mo.-Do.)

 

15:00-16:00

 

 

24,00

 

 

18,24

 

 

14,56

 

 

Freitags findet ab 14:00 Uhr keine Betreuung mehr statt.

1) Die Befreiung von den Kostenbeiträgen für eine Betreuungszeit von bis zu 6 Stunden ist in § 5 geregelt.

   Eine Ermäßigung im Wege der Sozialstaffelung ist auf Antrag nach Maßgabe von § 3 möglich, wenn keine Kostenbefreiung nach § 5 erfolgt.

2) Die Ermäßigung ist nicht anwendbar, wenn der Beitrag durch eine behördliche Einrichtung (z.B. Land Hessen, Landkreis etc.) übernommen wird..

 

(6)   Höhe des Kostenbeitrags für ein Krippenkind bis zum 3. Lebensjahr

Der monatliche Kostenbeitrag für ein Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr beträgt für die angemeldete Betreuungszeit:

 

Betreuungszeit für ein Krippenkind ab dem 1. bis zum 3. Lebensjahr

(soweit verfügbar)

Normaler Beitrag1)

(in Euro)

Ermäßigte Beiträge 1) 2)

bei 2 Kindern

unter 16 Jahren im Haushalt

(in Euro)

bei mehr als 2 Kindern unter 16 Jahren im Haushalt

(in Euro)

Frühbetreuung

(Mo.-Fr.)

07:00-08:00

40,20

30,20

24,40

Regelbetreuung (Pflichtzeit)

(Mo.-Fr.)

08:00-13:00

287,60

258,80

230,00

Mittagszeit

(Mo.-Fr.)

13:00-14:00

40,20

30,20

24,40

Früher Nachmittag

(Mo.-Do.)

14:00-15:00

 

32,16

 

24,16

 

19,52

 

Später Nachmittag

(Mo.-Do.)

15:00-16:00

 

32,16

 

24,16

 

19,52

 

Freitags findet ab 14:00 Uhr keine Betreuung mehr statt.

1) Eine Befreiung von den Kostenbeiträgen nach § 5 ist nicht möglich.

   Eine Ermäßigung im Wege der Sozialstaffelung ist nicht möglich. 

2) Die Ermäßigung ist nicht anwendbar, wenn der Beitrag durch eine behördliche Einrichtung (z.B. Land Hessen, Landkreis etc.) übernommen wird.

 

Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder der Stadt Ober-Ramstadt vom 19.02.2025 tritt am 18.08.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die geänderten Bestimmungen außer Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Ober-Ramstadt, den 23.07.2025

 

Der Magistrat der Stadt Ober-Ramstadt

 

gez. Karl Vierheller

Erster Stadtrat