Bekanntmachung Bebauungsplan "Am südlichen Ortsausgang"

2. Änderung des Bebauungsplans „Am südlichen Ortsausgang“ und 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Rohrbach

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplans „Am südlichen Ortsausgang“ und 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Rohrbach

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ober-Ramstadt hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am südlichen Ortsausgang“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sind identisch. Er umfasst in der Gemarkung Rohrbach in der Flur 1 die Flurstücke 352/1, 353, 354, 355.




Erfordernis und Ziele

Ziel des Bebauungsplans ist eine Erweiterung des Gewerbegebiets in Richtung Süden.

Um im Stadtteil Rohrbach zusätzliche gewerbliche Bauflächen auszuweisen, ist eine 2. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Am südlichen Ortsausgang“ erforderlich.

Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt, ist eine 26. Flächennutzungsplanänderung erforderlich

 

Ober-Ramstadt, den 04.07.2025

Für den Magistrat

gez. Tobias Silbereis, Bürgermeister