Amt für Bodenmanagement Heppenheim

Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Eberstadt-Modau

Öffentliche Bekanntmachung


Einladung zur Wahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren
Eberstadt - Modau (VF 2648)


Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim vom 07. Oktober 2024 ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG wird durch die Teilnehmer (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstü-cke) gebildet. Nach § 21 Abs. 1 und 5 FlurbG ist für jede Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitglie-dern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Hiermit werden alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte (Teilnehmer) sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Teilnehmerversammlung mit Wahltermin eingeladen für


Mittwoch, den 25. Februar 2026 um 19:00 Uhr
im Mühlbergheim,
Kantstraße 21, 64319 Pfungstadt.


Gewählt werden vier ordentliche Mitglieder und vier stellvertretende Mitglieder des Vorstandes der Teil-nehmergemeinschaft.


Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Teilnehmer, die am persönlichen Erscheinen im Wahltermin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen. Die Wahlberechtigung ist im Termin nachzuweisen.


Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Wahl mit.

Wählbar sind nur natürliche Personen. Diese müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich vorgelegt wird.


Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmäch-tigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte, auch wenn dieser von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, hat nur eine Stimme. Gemein-schaftliche Eigentümer (Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Teilnehmer.


Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertre-tung bestellen.


Bekanntmachung
Die Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in den Flurbereinigungsgemein-den Darmstadt und Pfungstadt sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Riedstadt, Griesheim, Weiterstadt, Erzhausen, Egelsbach, Langen (Hessen), Dreieich, Messel, Groß-Zimmern, Roßdorf, Ober-Ramstadt, Mühltal, Seeheim-Jugenheim, Bickenbach und Gernsheim öffentlich bekannt gemacht.

Informationen zum Verfahren sind unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2648 abrufbar.


Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.


Heppenheim, den 19. November 2025
Im Auftrag


gez. M. Bräuer                                                            L.S.
(Abteilungsleiter)