Amtliche Bekanntmachung
Vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat Philipp Lautz mit Wirkung vom 17.11.2025 sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin vom Wahlvorschlag der CDU mit den meisten Stimmen
Frau Jessica Figlus, An der Modau 15, 64372 Ober-Ramstadt
in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter des Wahlkreises Ober-Ramstadt in 64372 Ober-Ramstadt, Darmstädter Str. 29 (Rathaus), einzureichen und ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Ober-Ramstadt, 18.11.2025
gez. Tobias Silbereis
Gemeindewahlleiter

