Bekanntmachung Solarpark

Bauleitplanung der Stadt Ober-Ramstadt; Bebauungsplan „Solarpark Im Ameisengrund“ in Ober-Ramstadt

Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ober-Ramstadt hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich „Im Ameisengrund“ beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Im Ameisengrund“ in Ober-Ramstadt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird gleichzeitig bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Solarpark Im Ameisengrund“ in Ober-Ramstadt in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ober-Ramstadt am 21.05.2025 als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Kernstadt Ober-Ramstadt, außerhalb der Ortslage. Der Geltungsbereich zum Vorentwurf des Bebauungsplanes umfasst konkret folgende Grundstücke in der Flur 6 der Gemarkung Ober-Ramstadt:

Flurstücke Nr. 92 und Nr. 91 (teilweise).

Der Planbereich hat eine Größe von ca. 10,3 ha.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandungen gekennzeichnet.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Solarpark Im Ameisengrund“ in Ober-Ramstadt, bestehend aus der Planzeichnung nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessische Bauordnung (HBO), der Begründung mit vorläufigen Umweltbericht und der derzeitigen Anlage (Bestandsplan der Nutzungs- und Biotoptypen) sowie bereits vorliegenden Gutachten (Artenschutzgutachten), in der Zeit

von Montag, den 16.06.2025 bis einschließlich Freitag, den 11.07.2025

auf der Internetseite der Stadt Ober-Ramstadt unter https://www.ober-ramstadt.de/stadtraum/wohnen-planen-bauen/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten. Auf die Internetseite der Stadt Ober-Ramstadt wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan während des oben genannten Zeitraumes im Rathaus der Stadt Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 29 in 64372 Ober-Ramstadt, beim Fachbereich III - Bauen, Liegenschaften, Umwelt im 2. OG, Zimmer 207, zur Einsicht bereitgehalten, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den vorgenannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Einsichtnahme im Rathaus ist während der nachfolgenden Servicezeiten ohne vorherige Anmeldung oder außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06154/702-300 möglich:

Montag:            13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:          09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:         13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:    09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:             09:00 bis 12:00 Uhr

Ergänzend findet am Montag, den 16.06.2025 um 19:00 Uhr in der Stadthalle Ober-Ramstadt, Entengasse 2 in 64372 Ober-Ramstadt, eine Bürgerinformationsveranstaltung zum „Solarpark Im Ameisengrund“ statt, zu der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

Die Öffentlichkeit wird durch die Einstellung der Vorentwurfsplanung ins Internet, die zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme im Rathaus sowie die ergänzende Bürgerinformationsveranstaltung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich bei der Bürgerinformationsveranstaltung oder während des oben genannten Zeitraumes beim Fachbereich III - Bauen, Liegenschaften, Umwelt der Stadt Ober-Ramstadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Vorentwurfsplanung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes, abgegeben werden können. 

Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an den Fachbereich III - Bauen, Liegenschaften, Umwelt der Stadt Ober-Ramstadt (E-Mail-Adressen: stadtplanung@ober-ramstadt.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich beim Magistrat der Stadt Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 29 in 64372 Ober-Ramstadt, oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Auf die Datenschutzhinweise nach Artikel 13 und 14 DSGVO im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem allgemeinen Städtebaurecht, die auf der Internetseite der Stadt Ober-Ramstadt unter https://www.ober-ramstadt.de auf Datenschutz (am Ende der Startseite), Rubrik „Fachbereich III - Bauen, Liegenschaften, Energie und Umwelt“ (Link: https://www.ober-ramstadt.de/pdf/datenschutz-fach-bereich-iii-verfahren/datenschutzinformation-bauleitplanung.pdf?cid=hse) einsehbar sind, wird ergänzend hingewiesen.

Die Stadt Ober-Ramstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die planquadrat – Elfers Geskes Krämer GmbH in Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.


Ober-Ramstadt, den 05.06.2025

gez. Tobias Silbereis, Bürgermeister

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Im Ameisengrund“ in Ober-Ramstadt (unmaßstäblich, genordet)