Hinweis auf die bevorstehenden Wahlen einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Ober-Ramstadt nach den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes
Das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirk Ober-Ramstadt ist zurzeit nicht besetzt.
Die Stadtverordnetenversammlung Ober-Ramstadt hat deshalb eine Neuwahl vorzunehmen. Für die Besetzung eines Schiedsamtes und die Wahl der Schiedspersonen finden die §§ 2, 3, 4, 5 Abs. 1, und 6 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) und Ziff. 3, 4.2, und 5.1 der Verwaltungsvorschriften (VVHSchAG) Anwendung.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig; § 26 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) findet Anwendung.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden,
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
- eine Person, für die eine Betreuerin oder Betreuer bestellt wurde;
- wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
- wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
- nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
- durch sonstige, nicht unter vorstehende genannte gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.
Gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG wird die bevorstehende Wahl öffentlich bekannt gemacht
und darauf hingewiesen, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.
Eine Bewerbung sollte, schriftlich mit Lebenslauf und Lichtbild, beim Magistrat der Stadt Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt bis spätestens
31. März 2026 eingereicht werden.
Ober-Ramstadt, den 16. Februar 2026
Der Magistrat der Stadt Ober-Ramstadt:
gez. Tobias Silbereis
Bürgermeister
